Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Briefwahl bei der Bundestagswahl in Gifhorn

Hinweise und Kontaktdaten

Das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Gifhorn ist ab dem 06.02.2025 geöffnet.

Öffnungszeiten:               Montag – Donnerstag:    8:30 Uhr – 12:30 Uhr
                                                                                      13:30 Uhr – 17:00 Uhr
                                                                      Freitag:    8:30 Uhr – 12:00 Uhr  
                                                Freitag, 21.02.2025:   08:30 Uhr – 15:00 Uhr

Zusätzlich auch an den Samstagen, 08.02.2025 und 15.02.2025, jeweils von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr. 

Im Briefwahlbüro können Sie direkt wählen oder Ihre Wahlunterlagen abholen. Mit Bevollmächtigung können auch die Wahlunterlagen für eine andere Person abgeholt werden.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, um sich im Zweifel ausweisen zu können. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung haben, benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Bitte füllen Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung alle Felder aus und unterschreiben den Antrag. Die Angaben sind für die eindeutige Identifizierung Ihrer Person erforderlich. Durch die Angabe aller Daten, stellen Sie eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages sicher.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist mündlich, schriftlich oder elektronisch möglich (nicht per SMS oder telefonisch). In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Die Zusendung der Briefwahlunterlagen können Sie auch online beantragen oder über den QR-Code Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere als Ihre Wohnanschrift geschickt werden, so geben Sie uns bitte die abweichende Versandanschrift an. Bedenken Sie dabei bitte, dass die Post nur zugestellt wird, wenn der Name der empfangsberechtigten Person am Briefkasten steht.

Briefwahlunterlagen können Sie online nur für sich selbst, NICHT für andere Personen beantragen.

Änderungen bereits gestellter Anträge sind nicht über das Online-Formular möglich. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Wahlbüro.

In besonderen Fällen, z.B.: plötzliche Erkrankung, Krankenhausaufenthalt, Nichterhalt der Briefwahlunterlagen (Nachweis erforderlich), können auch am Samstag, 22.02.2025, von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, und am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Gifhorn abgeholt werden.

Für Rückfragen stehen wir gerne unter 05371-88146 oder per Mail: g.balnuweit@stadt-gifhorn.de, zur Verfügung.



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