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Einzelnes- Wahl zur Landrätin oder zum Landrat

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bitte registrieren

Gezeichnete Frau als Wahlhelferin mit Daumen-Hoch-Armen

Grafik: Wahlhelfer FrePik

Aufgrund des plötzlichen Todes von Landrat Tobias Heilmann, wird am 26.10.2025 die nächste Wahl der Landrätin oder des Landrates stattfinden. Für den 09.11.2025 wurde der Termin für eine ggf. nötige Stichwahl in Gifhorn festgelegt.

Die amtlichen Wahlbenachrichtigungen zur Wahl einer Landrätin bzw. eines Landrates im Landkreis Gifhorn am 26.10.2025 werden in diesen  Tagen bei allen wahlberechtigten Gifhorner Bürgerinnen und Bürgern eingehen. Zur Wahl sind Bürgerinnen und Bürger mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit und einem Mindestalter von 16 Jahren wahlberechtigt, wenn sie bereits seit mindestens drei Monaten einen Hauptwohnsitz im Landkreis Gifhorn haben. Haben Sie bis zum 05.10.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, können Sie sich unter 05371/88-140 an das Wahlbüro der Stadt Gifhorn wenden, um sicherzustellen, im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein.


Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten Sie alle notwendigen Informationen dazu, wann und in welchem Wahllokal Sie am 26.10.2025 – und bei einer eventuellen Stichwahl am 09.11.2025 – Ihre Stimme abgeben können. Der Brief enthält auf der Rückseite auch einen Antrag auf Briefwahlunterlagen. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist alternativ z.B. über den aufgedruckten QR-Code als Online-Antrag möglich. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, ab dem 06.10.2025 im Briefwahlbüro des Rathauses der Stadt Gifhorn Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, abholen zu lassen oder unmittelbar persönlich vor Ort zu wählen.

Da die Stimmzettel zur Wahl einer Landrätin bzw. eines Landrates erst Anfang Oktober gedruckt und ausgegeben werden, können auch frühzeitig beantragte Briefwahlunterlagen erst ab dem 06.10.2025 versandt werden.

Unser Wahlbüro ist unter  05371/88-140 erreichbar.

Das Wahlteam bittet wahlberechtigte Personen, Beantragung und die Rücksendung der Briefwahlunterlagen so einzuplanen, dass die Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens am 23.10.2025 bei der Deutschen Post aufgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen können alternativ auch eigenständig bis spätestens 26.10.2025, 18 Uhr, an der auf dem Wahlbrief angegebenen Anschrift eingeworfen werden.

Weitere Informationen zur Briefwahl, Öffnungszeiten und den Link zum Online-Antrag finden Sie auf der Internetseite der Stadt Gifhorn. Hier geht es per Link zur Seite

Für Wahlen brauchen wir noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wer an diesen Tagen aktiv zum Gelingen der Wahl beitragen möchte, kann sich bereits jetzt online dafür anmelden.

Die ersten Wahlhelfenden wurden von der Stadt Gifhorn bereits kontaktiert und für das Ehrenamt berufen. Personen, die bereits als Wahlhelfende gemeldet sind, brauchen sich nicht erneut registrieren.

Den Link zur Anmeldung und weitere Informationen gibt es unter dem hier folgenden Link:  Wahlen - Bewerbung als Wahlhelferin/Wahlhelfer - Serviceportal Stadt Gifhorn. Bei Fragen hilft das Wahlamt unter 05371/88140 oder 05371/88154 oder wahlen@stadt-gifhorn.de gerne weiter.“

Antworten rund um das Thema Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stehen auf der allgemeinen Wahlenseite bei den Fragen zum Aufklappen.  

 



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