In Gifhorn liegt uns Bildung besonders am Herzen
Willkommen in Gifhorn, der idyllischen Mühlenstadt in der Südheide
Schutzmaßnahmen sollte jeder Grundstücksbesitzer ergreifen, bevor es zu spät ist. Vorsorglich.
Die Pegelständes sind hier einsehbar: NLWKN Pegelonline (niedersachsen.de)
Nach § 5 Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, „im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“