In Gifhorn liegt uns Bildung besonders am Herzen
Der Eyßelheideweg und die Hauptstraße sind maßgebliche Verkehrsachsen in Gifhorn. Rund 4.000 Fahrzeuge nutzen pro Tag den Eyßelheideweg, rd. 2.800 sind es auf der Hauptstraße in Kästorf. Entsprechend belastet ist der Straßenbelag. Deshalb wird die notwendige und bereits im letzten Jahr begonnene Erneuerung der Asphaltdecke ab Mitte Juni fortgesetzt. Konkret betrifft es den Abschnitt des Eyßelheidewegs von der Einmündung Weißdornbusch bis zur Hälfte der Kreuzung Einkaufszentren (Kaufland/BauKing) sowie die Hauptstraße in Kästorf von der Einmündung Sohleweg bis kurz vor der Einmündung Wilscher Straße. Beide Maßnahmen sollen bis Ende August abgeschlossen sein.Geplant ist dafür ein Gesamtbudget von rund 2,05 Millionen Euro, wovon 1,3 Millionen Euro für die Hauptstraße und 750.000 Euro für den Eyßelheideweg vorgesehen sind.
Technische Daten/Hauptmassen
Beide Maßnahmen sind Teil des laufenden Straßenunterhaltungsprogramms mit dem die vorhandene Substanz nachhaltig gesichert und die Verkehrssicherheit erhöht wird. „Eine belastbare Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass unser Alltag funktioniert, privat und mit Blick auf die Wirtschaft. Um dies auch während der Bauzeit zu leisten, haben wir uns einen ehrgeizigen Plan gegeben. Wir wollen beide Baustellen bis Ende August weitestgehend abschließen, genauso plan- und fristgemäß wie die entsprechenden Bauabschnitte im vergangenen Jahr“, erläutert Gifhorns Bürgermeister Matthias Nerlich.
Der Bauauftrag für die beiden Maßnahmen ist erteilt. Richtig losgehen mit den Bauarbeiten soll es auf beiden Straßen Mitte Juni. Sie umfassen mit der Erneuerung der Asphaltdeck- und Binderschicht inklusive der Gossenanlagen und Straßenabläufe sowie der Wiederaufbringung der Markierungen, insbesondere dem Radfahrstreifen ein ganzes Maßnahmenpaket.
Vorbereitend gehört dazu am Eyßelheideweg der barrierefreie Ausbau der Haltestellen „Einkaufszentrum Süd“ und „Stahlberg“. Diese Arbeiten haben diese Woche begonnen. Ziel ist es, mindestens die Kassler-Borde im Bereich der Haltestellen vor Beginn der Straßenbauarbeiten fertigzustellen. „Die Warteflächen werden bis dahin gegebenenfalls provisorisch hergestellt. So können die Nebenanlagen während der Fahrbahnarbeiten voll genutzt werden. Abschließende Arbeiten an den Haltestellen erfolgen dann bei Bedarf Ende August“, ergänzt Astrid Behrens, Leiterin des Fachbereichs Tiefbau der Stadt Gifhorn.
Um den Straßenbau auf den vielbefahrenen Verkehrsadern möglichst zügig voranzubringen, soll während der Bauzeit eine Vollsperrung für den Durchgangsverkehr gelten. Anlieger können den Bereich im Einrichtungsverkehr jeweilig stadtauswärts, sprich auf dem Eyßelheideweg in Richtung Winkel und auf der Hauptstraße in Richtung Wagenhoff befahren.
In einer Kernphase während der Fräsarbeiten und des Asphalteinbaus werden die jeweiligen Abschnitte durch den motorisierten Individualverkehr nicht befahrbar sein. Um die Einschränkungen für Anlieger gering zu halten, werden diese Arbeiten insbesondere an den Wochenenden außerhalb von Geschäftszeiten durchgeführt. Ein Antrag beim Gewerbeaufsichtsamt ist seitens der ausführenden Firma in Erarbeitung.
Detaillierte Angaben zu den Terminen der Sperrung und weitere Verkehrshinweise gibt es für die Anlieger und die Öffentlichkeit rechtzeitig und fortlaufend. Grundsätzliche Abstimmungen mit den Gewerbetreibenden, der VLG, Remondis haben bereits während der Planungsphase stattgefunden.
Bereits in 2025 war auf 2,1 Kilometern Länge der Abschnitt des Eyßelheideweges/Am Tappenberg plangemäß und fristgerecht erneuert worden, ebenso wie die 2,2 km lange Strecke auf der Hauptstraße zwischen Kästorf und Wagenhoff.
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Ein breites Wohnungsangebot hat zum Beispiel die Gifhorner Wohnungsbau-Genossenschaft e.G, GWG.
Das Land Niedersachsen bietet Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Mietwohnungen (Neubau, Aus-/Umbau und Erweiterung) sowie für den Neubau eines Eigenheims oder Kauf und Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Für Vorhaben in der Stadt Gifhorn übernimmt die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn die Prüfung der Fördervoraussetzungen und Weiterleitung der Förderanträge an die NBank Hannover als Bewilligungsstelle.
Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn ist außerdem für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (sozialer Wohnungsbau) für Bürger*innen zuständig, die in Gifhorn wohnen oder wohnen möchten. Zusätzlich ist sie Vermieter*innen bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gifhorn bzw. Wohnungssuchenden bei der Wohnungssuche in Gifhorn behilflich.
Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn berät Sie gerne zu den oben genannten Dienstleistungen und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Details zu einzelnen Dienstleistungen finden Sie im Serviceportal der Stadt Gifhorn.
Wohnraumförderstelle
Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88 206 / 05371 88 305
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