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Willkommen in Gifhorn, der idyllischen Mühlenstadt in der Südheide
Die Stadt Gifhorn hat die Fortschreibung des Landschaftsplanes gemäß § 9 Abs. 4 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) erarbeitet. Ziel dieser Fortschreibung ist es, eine umfassende, den aktuellen Erfordernissen angepasste Planungsgrundlage im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erhalten. Der aus dem Jahr 1995 vorliegende Landschaftsplan der Stadt Gifhorn wird somit fortgeschrieben.
Der textliche Entwurf „Fortschreibung des Landschaftsplanes für die Stadt Gifhorn“, die Strategische Umweltprüfung zur Fortschreibung des Landschaftsplanes für die Stadt Gifhorn sowie der dazugehörige Kartenteil bestehend aus folgenden 16 Karten:
liegen gemäß § 42 UVPG vom 10.02.2025 bis einschließlich 12.03.2025 im Rathaus der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, Fachbereich Stadtentwicklung, in der zweiten Etage im Flurbereich vor dem Zimmer 206 öffentlich aus und sind dort während der folgenden Dienstzeiten Mo, Di, Mi, Do, Fr 8.30 – 12.00 Uhr sowie Mo, Di, Mi, 14.00 - 16.00 Uhr und Do auch 14.00 - 17.00 Uhr einsehbar.
Bis zum 15.04.2025 hat die betroffene Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu dem Plan und zu dem Umweltbericht zu äußern. Gemäß § 42 Abs. 3 UVPG weise ich ausdrücklich darauf hin, dass mit Ablauf der Äußerungsfrist alle Äußerungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Ihre Stellungnahme richten Sie bitte per E-Mail an landschaftsplan@stadt-gifhorn.de
Sollte die Abgabe Ihrer Äußerung auf elektronischem Weg nicht möglich sein, kann Sie auch schriftlich, per Telefax (unter 05371/88-258) oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Niederschrift bei der Stadt Gifhorn im Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn erfolgen. Bei Fragen zur Fortschreibung des Landschaftsplanes wenden Sie sich bitte an Frau Ellen Schulze (Telefon: 05371/88-236).
Aktuelle Konzepte im Überblick stehen hier.