In Gifhorn liegt uns Bildung besonders am Herzen
Mehr sozial verträglichen und damit günstigen Wohnraum schaffen. Das hat sich die Stadt Gifhorn zum Ziel gesetzt. Deshalb hat der Rat der Stadt im Juni 2018 beschlossen, dass in allen Baugebieten, für die erstmals ein Bebauungsplan aufgestellt wird, 20% der neu errichten Wohneinheiten öffentlich gefördert sein sollen. Sieben Jahre später will die Stadt ihr Handlungskonzept Wohnen nachjustieren. Über die entsprechende Beschlussvorlage wird im Ausschuss für Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt und Verkehr am 9. September 2025 beraten.
An der 20-%-Quote wird nicht gerüttelt. Sie ist realistisch. Doch bislang gilt die 20%-Quote für jeden neuen Bebauungsplan, egal ob dort Eigenheime, Reihen- und Doppelhäuser als Bebauung festgesetzt wurden. Die Praxis hat aber gezeigt, dass das nur schwer umsetzbar ist. Hinderlich ist dabei auch die Festlegung, dass die sozialen Wohnprojekte immer durch die N-Bank gefördert sein müssen.
Die Erfahrung hat außerdem gezeigt, dass öffentlich geförderter Wohnraum nur im Geschosswohnungsbau realisierbar ist. In den Bebauungsplangebieten, in denen als Bauweise Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt wurden, ist praktisch kein sozialer Wohnraum entstanden. Investoren entschieden sich für ein anderes Grundstück. Fazit: Die Flächen mit einer „S“-Festsetzung (sozialer Wohnraum) sind nach den bisherigen Erfahrungen nur schwer vermarktbar.
Was also soll sich ändern?
Absicht ist, sozialen, bzw. preisgünstigen Wohnraum unabhängig von der N-Bank zu schaffen. In jedem der neuen Baugebiete sollen deshalb eine oder mehrere Flächen für Geschosswohnungsbau festgesetzt werden. In Planungsgebieten, die durch Vorhabenträger erschlossen und mit denen städtebauliche Verträge abgeschlossen werden, sollen Reglungen zur Umsetzung der 20%-Quote getroffen werden. Dabei soll der Vorhabenträger aber die freie Wahl haben, auf welchem Grundstück er sozialen Wohnungsbau errichten möchte.
Im Einzelfall will die Stadt auch auf die Erstattung von Planungskosten für die Erstellung von Bauleitplänen durch den Vorhabenträger an die Stadt verzichten, um so einen Beitrag zur Kostenreduzierung zu leisten.
Auch die GWG soll eine stärkere Rolle beim Erreichen der 20%-Quote spielen. Weniger Neubau, dafür mehr Sanierung der vorhandenen Wohnungen und entsprechende Mietpreis- und Belegungsbindung könnten dabei helfen. Seitens der Stadt können die „alten“ rechtskräftigen Bebauungspläne dahingehend geändert werden, dass die Planungen der Genossenschaft umgesetzt werden können.
Gifhorn, die charmante Stadt am Rand der Lüneburger Heide, präsentiert sich als idealer Wohnort für Menschen, die eine gelungene Verbindung aus historischem Flair und zeitgemäßem Wohnkomfort schätzen. Die idyllische Lage, das reiche kulturelle Erbe und die moderne Infrastruktur machen Gifhorn zu einem begehrten Wohnort für Familien, Paare und Singles gleichermaßen.
Die historische Altstadt von Gifhorn verzaubert mit malerischen Fachwerkhäusern und gemütlichen Gassen. Hier findet man nicht nur eine Vielzahl von Geschäften und Cafés, sondern auch eine lebendige Gemeinschaft, die das Stadtbild prägt. Die einladende Atmosphäre macht es leicht, sich in Gifhorn zu Hause zu fühlen.
Die Stadt legt großen Wert auf eine moderne Infrastruktur, die den Bewohnern ein komfortables Leben ermöglicht. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen sind gut erreichbar und tragen zur Lebensqualität der Einwohner bei. Auch die Anbindung an die umliegenden Städte ist hervorragend, sodass Pendler schnell ihr Ziel erreichen.
Das Wohnangebot in Gifhorn ist breit gefächert und bietet für jeden Geschmack das passende Zuhause. Von gemütlichen Einfamilienhäusern mit großzügigen Gärten bis hin zu modernen Apartments in zentraler Lage – die Vielfalt der Immobilien spiegelt die Diversität der Bewohner wider.
Ein besonderes Highlight für Naturliebhaber ist der nahegelegene Naturpark Drömling, der zu ausgedehnten Spaziergängen und Radtouren einlädt. Hier findet man Erholung und Entspannung inmitten unberührter Natur. Mit dem nahen Tamkumsee und dem Bernsteinsee gibt es Naherholung mit allem, was das Herz begeht. Auch zum Elm und zum Harz ist es nicht weit.
Gifhorn – eine Stadt, die Tradition und Moderne harmonisch vereint. Erleben Sie die einzigartige Mischung aus Geschichte und zeitgemäßem Wohnen und entdecken Sie, warum Gifhorn für so viele Menschen das perfekte Zuhause ist.
Ein breites Wohnungsangebot hat zum Beispiel die Gifhorner Wohnungsbau-Genossenschaft e.G, GWG.
Das Land Niedersachsen bietet Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Mietwohnungen (Neubau, Aus-/Umbau und Erweiterung) sowie für den Neubau eines Eigenheims oder Kauf und Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Für Vorhaben in der Stadt Gifhorn übernimmt die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn die Prüfung der Fördervoraussetzungen und Weiterleitung der Förderanträge an die NBank Hannover als Bewilligungsstelle.
Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn ist außerdem für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (sozialer Wohnungsbau) für Bürger*innen zuständig, die in Gifhorn wohnen oder wohnen möchten. Zusätzlich ist sie Vermieter*innen bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gifhorn bzw. Wohnungssuchenden bei der Wohnungssuche in Gifhorn behilflich.
Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn berät Sie gerne zu den oben genannten Dienstleistungen und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Details zu einzelnen Dienstleistungen finden Sie im Serviceportal der Stadt Gifhorn.
Wohnraumförderstelle
Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88 206 / 05371 88 305
E-Mail: wohnraumfoerderung@stadt-gifhorn.de