In Gifhorn liegt uns Bildung besonders am Herzen
Am 03.12.2015 wurde für den Abschnitt zwischen der Bahnhofstraße und Bergstraße bereits ein verkehrliches Leitbild beschlossen (Drucksache VIII/0800). Die darin angedachte Neuaufteilung des Straßenraumes kann nun nicht mehr gänzlich umgesetzt werden. Darum wurde ein neues Konzept erstellt, das nun von den Ausschüssen (Stadtplanung, Bauuordnung, Umwelt und Verkehr) beraten (09.09.) und vom Verwaltungsausschuss am 18.9. dann voraussichtlich entschieden wird.
Der in den Anhängen dargestellte Plan zeigt das neue Konzept mit dem erweiterten Abschnitt bis zum Schillerplatz. Das Konzept schließt grundlegend an den bereits ausgebauten Bereich zwischen Bergstraße und Am Laubberg an. Es sieht auf dem gesamten Abschnitt beidseitige Gehwege von mindestens 2 m Breite und auf Gehwegniveau verlaufende Radwege in einer Breite von 1,60 m vor. Die bisher geplante Bushaltestelle auf der östlichen Seite, südlich des Bahnübergangs, kann auf Grund eines möglichen Rückstaus und daraus resultierenden Verzögerungen für Rettungskräfte dort nicht realisiert werden. Da aufgrund eng getakteter Linien Bushaltestellen in der Braunschweiger Straße erforderlich sind, wird die östliche Haltestelle nördlich des Bahnübergangs verlegt.
Erst bei Einführung des Halbstundentaktes der Bahnlinie zwischen Braunschweig und Gifhorn Stadt (vrsl. 2030) und der anschließenden Verlegung des „Rendezvous“ zur Haltestelle Bahnhof Gifhorn Stadt, kann auf die Haltepunkte in der Braunschweiger Straße verzichtet werden. Für diesen Fall sind Umgestaltungsmöglichkeiten der Haltestellen zu Parkstreifen oder kleinen Grünanlagen geplant, welche zu gegebener Zeit den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. Gemäß dem Ratsbeschluss zur Drucksache IX/0990 wurde ein möglicher Wegfall der Linksabbiegespur Richtung Schillerplatz geprüft. Die Linksabbiegespur wird derzeit sehr selten genutzt, da über die Bahnhofstraße und Poststraße attraktivere Verbindungen zur Winkeler Straße bestehen. Sie ist daher entbehrlich. Durch den Wegfall sind keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss der Braunschweiger Straße zu erwarten. Anpassungen der Lichtsignal-Steuerung am Schillerplatz werden, sofern erforderlich, nach dem Ausbau vorgenommen.
Am Knotenpunkt Schillerplatz sind demnach aus Süden zukünftig zwei Fahrstreifen vorgesehen. An den Knotenpunkten Bahnhofstraße und Bergstraße bleibt die Anzahl der Fahrstreifen erhalten. Unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Anforderungen zu Sichtbeziehungen und den nötigen Voraussetzungen am Bahnübergang können ca. 12 Parkplätze nördlich des Bahnübergangs hergestellt werden. Die Parkstreifen sind mit einem Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m Breite zum Radweg abgegrenzt. Wechselseitige Grünflächen und Bepflanzungen sollen den Straßenraum auflockern und ansprechend an den Bereich südlich der Bergstraße anschließen. Die Konzeptplanung ist mit dem Fachbereich Tiefbau, der Straßenverkehrsbehörde, Polizei und VLG abgestimmt, zudem werden zur Ausbauplanung alle üblichen Akteure beteiligt.
Der Ausbau des Abschnitts ist ab 2026 vorgesehen, beginnend von der Bergstraße. Die DB InfraGO AG beabsichtigt den Umbau des Bahnübergangs sowie der Räumungsbereiche (ca. 20 m nördlich und südlich des Bahnübergangs) in 2027. Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 2,45 Mio. €. Zur Gegenfinanzierung ist die Beantragung von Zuwendungen im Rahmen der R-GVFG-Förderung geplant. Die Finanzierung ist im Haushaltsentwurf 2026 abgebildet.
Die Verwaltung beantragt diese Beschlussempfehlung: Dem Ausbaukonzept zur Braunschweiger Straße zwischen Bergstraße und Schillerplatz wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung weiterzuführen. Der Beschluss der Drucksache VIII/0800 zum verkehrlichen Leitbild zwischen Bergstraße und Bahnhofstraße wird aufgehoben.
Gifhorn, die charmante Stadt am Rand der Lüneburger Heide, präsentiert sich als idealer Wohnort für Menschen, die eine gelungene Verbindung aus historischem Flair und zeitgemäßem Wohnkomfort schätzen. Die idyllische Lage, das reiche kulturelle Erbe und die moderne Infrastruktur machen Gifhorn zu einem begehrten Wohnort für Familien, Paare und Singles gleichermaßen.
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Die Stadt legt großen Wert auf eine moderne Infrastruktur, die den Bewohnern ein komfortables Leben ermöglicht. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen sind gut erreichbar und tragen zur Lebensqualität der Einwohner bei. Auch die Anbindung an die umliegenden Städte ist hervorragend, sodass Pendler schnell ihr Ziel erreichen.
Das Wohnangebot in Gifhorn ist breit gefächert und bietet für jeden Geschmack das passende Zuhause. Von gemütlichen Einfamilienhäusern mit großzügigen Gärten bis hin zu modernen Apartments in zentraler Lage – die Vielfalt der Immobilien spiegelt die Diversität der Bewohner wider.
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Gifhorn – eine Stadt, die Tradition und Moderne harmonisch vereint. Erleben Sie die einzigartige Mischung aus Geschichte und zeitgemäßem Wohnen und entdecken Sie, warum Gifhorn für so viele Menschen das perfekte Zuhause ist.
Ein breites Wohnungsangebot hat zum Beispiel die Gifhorner Wohnungsbau-Genossenschaft e.G, GWG.
Das Land Niedersachsen bietet Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Mietwohnungen (Neubau, Aus-/Umbau und Erweiterung) sowie für den Neubau eines Eigenheims oder Kauf und Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Für Vorhaben in der Stadt Gifhorn übernimmt die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn die Prüfung der Fördervoraussetzungen und Weiterleitung der Förderanträge an die NBank Hannover als Bewilligungsstelle.
Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn ist außerdem für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (sozialer Wohnungsbau) für Bürger*innen zuständig, die in Gifhorn wohnen oder wohnen möchten. Zusätzlich ist sie Vermieter*innen bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gifhorn bzw. Wohnungssuchenden bei der Wohnungssuche in Gifhorn behilflich.
Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn berät Sie gerne zu den oben genannten Dienstleistungen und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Details zu einzelnen Dienstleistungen finden Sie im Serviceportal der Stadt Gifhorn.
Wohnraumförderstelle
Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88 206 / 05371 88 305
E-Mail: wohnraumfoerderung@stadt-gifhorn.de