Leben in Gifhorn

Willkommen in Gifhorn, der idyllischen Mühlenstadt in der Südheide

Änderungen beim sozialen Wohnungsbau

Geförderter Wohnraum nur noch im Geschosswohnungsbau

Das Foto zeigt ein dreistöckiges Mehrfamilienhaus

Mehr sozial verträglichen und damit günstigen Wohnraum schaffen. Das hat sich die Stadt Gifhorn zum Ziel gesetzt. Deshalb hat der Rat der Stadt im Juni 2018 beschlossen, dass in allen Baugebieten, für die erstmals ein Bebauungsplan aufgestellt wird, 20% der neu errichten Wohneinheiten öffentlich gefördert sein sollen. Sieben Jahre später will die Stadt ihr Handlungskonzept Wohnen nachjustieren. Über die entsprechende Beschlussvorlage wird im Ausschuss für Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt und Verkehr am 9. September 2025 beraten.

An der 20-%-Quote wird nicht gerüttelt. Sie ist realistisch. Doch bislang gilt die 20%-Quote für jeden neuen Bebauungsplan, egal ob dort Eigenheime, Reihen- und Doppelhäuser als Bebauung festgesetzt wurden. Die Praxis hat aber gezeigt, dass das nur schwer umsetzbar ist. Hinderlich ist dabei auch die Festlegung, dass die sozialen Wohnprojekte immer durch die N-Bank gefördert sein müssen. 

Die Erfahrung hat außerdem gezeigt, dass öffentlich geförderter Wohnraum nur im Geschosswohnungsbau realisierbar ist. In den Bebauungsplangebieten, in denen als Bauweise Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt wurden, ist praktisch kein sozialer Wohnraum entstanden. Investoren entschieden sich für ein anderes Grundstück. Fazit: Die Flächen mit einer „S“-Festsetzung  (sozialer Wohnraum) sind nach den bisherigen Erfahrungen nur schwer vermarktbar. 
 
Was also soll sich ändern?
Absicht ist, sozialen, bzw. preisgünstigen Wohnraum unabhängig von der N-Bank zu schaffen. In jedem der neuen Baugebiete sollen deshalb eine oder mehrere Flächen für Geschosswohnungsbau festgesetzt werden. In Planungsgebieten, die durch Vorhabenträger erschlossen und mit denen städtebauliche Verträge abgeschlossen werden, sollen Reglungen zur Umsetzung der 20%-Quote getroffen werden. Dabei soll der Vorhabenträger aber die freie Wahl haben, auf welchem Grundstück er sozialen Wohnungsbau errichten möchte. 

Im Einzelfall will die Stadt auch auf die Erstattung von Planungskosten für die Erstellung von Bauleitplänen durch den Vorhabenträger an die Stadt verzichten, um so einen Beitrag zur  Kostenreduzierung zu leisten.

Auch die GWG soll eine stärkere Rolle beim Erreichen der 20%-Quote spielen. Weniger Neubau, dafür mehr Sanierung der vorhandenen Wohnungen und entsprechende Mietpreis- und Belegungsbindung könnten dabei helfen. Seitens der Stadt können die „alten“ rechtskräftigen Bebauungspläne dahingehend geändert werden, dass die Planungen der Genossenschaft umgesetzt werden können.

 



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