In Gifhorn liegt uns Bildung besonders am Herzen
In der Blumenstraße müssen dringend die Fahrbahnränder saniert werden. Einmal dabei, wird die Stadt auch die vorhandene Fahrradführung auf der Straße erneuern und Rotmarkierungen aufbringen. Die aktuelle Fahrradmarkierung entspricht weder von der Breite noch von der Ausführung her dem Stand der Technik.
Die Baustellenlänge beträgt ca. 730 m, die zu sanierende Asphaltfläche ca. 1.900 m². Die Rotmarkierung für die Radler umfasst eine Fläche von ca. 2.000 m². Wichtig: Auch nach der Baumaßnahme stehen entlang der Blumenstraße weiterhin über 45 öffentliche Parkplätze für Pkw zur Verfügung.
Die Durchführung der Maßnahme ist für 2026 vorgesehen.
Das sind die Bauarbeiten im Einzelnen:
Der Asphalt auf der Ost- und Westseite wird jeweils in einer Breite von ca. 1,30 m und in einer Stärke von 3 bis 5 cm abgefräst. Anschließend wird der Streifen mit einer Asphaltdeckschicht neu aufgebaut. Die bestehenden Markierungen werden vollständig entfernt. Die beidseitige Plattengosse sowie die Straßenabläufe müssen ebenfalls erneuert werden.
Die Radverkehrsführung:
Zur Verbesserung des Radverkehrs soll ein beidseitig rot markierter Schutzstreifen mit einer Breite von 1,80 m inkl. Gosse hergestellt werden. Lediglich im Bereich der Querungshilfe auf Höhe des Spargelweges kann auf der Westseite aus baulichen Gründen nur eine Breite von 1,25 m (inkl. Gosse) realisiert werden. Der Schutzstreifen und die Einmündungsbereiche werden mit Fahrrad-Piktogrammen versehen.
Parkplätze und Kfz -Verkehr:
In der gesamten Blumenstraße sollen wechselseitig Parkplätze zwischen Gehweg und Schutzstreifen in einer Breite von 2,00 m markiert werden. Zwischen Parkplätzen und Schutzstreifen ist ein Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m vorgesehen. Die Kernfahrbahnbreite beträgt größtenteils 4,50 m und im Bereich der Bushaltestellen 5,50 m.
An der Kreuzung Blumenstraße/ Lehmweg ist ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen vorgesehen, damit Radfahrende an der Lichtsignalanlage direkt links abbiegen können. Durch die regelkonformen Schutzstreifen ist nur noch ein Aufstellfahrstreifen an der Einmündung möglich. Durch die recht geringe Verkehrsbelastung ist jedoch kein erhöhter Rückstau zu erwarten. Anpassungen der Lichtsignal-Steuerung werden, sofern erforderlich, nach dem Ausbau vorgenommen.
Finanzierung:
Für die Baumaßnahme werden insgesamt rund 290.000 € benötigt.
Dafür hat die Stadt eine Förderung durch die Kommunalrichtlinie (KRL) der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Höhe von 50 % beantragt. Die voraussichtliche Bezuschussung beläuft sich auf 145.000 €. Die Finanzierung wurde in den Haushaltsentwurf 2026 aufgenommen.
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Ein breites Wohnungsangebot hat zum Beispiel die Gifhorner Wohnungsbau-Genossenschaft e.G, GWG.
Das Land Niedersachsen bietet Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Mietwohnungen (Neubau, Aus-/Umbau und Erweiterung) sowie für den Neubau eines Eigenheims oder Kauf und Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Für Vorhaben in der Stadt Gifhorn übernimmt die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn die Prüfung der Fördervoraussetzungen und Weiterleitung der Förderanträge an die NBank Hannover als Bewilligungsstelle.
Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn ist außerdem für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (sozialer Wohnungsbau) für Bürger*innen zuständig, die in Gifhorn wohnen oder wohnen möchten. Zusätzlich ist sie Vermieter*innen bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gifhorn bzw. Wohnungssuchenden bei der Wohnungssuche in Gifhorn behilflich.
Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn berät Sie gerne zu den oben genannten Dienstleistungen und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Details zu einzelnen Dienstleistungen finden Sie im Serviceportal der Stadt Gifhorn.
Wohnraumförderstelle
Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88 206 / 05371 88 305
E-Mail: wohnraumfoerderung@stadt-gifhorn.de