Leben in Gifhorn

Willkommen in Gifhorn, der idyllischen Mühlenstadt in der Südheide

Rege Diskussion um Nachverdichtung in Gamsen

Ca. 70 Personen waren ins DGH gekommen, um mitzureden

Bürger aus Gamsen im Dorfgemeinschaftshaus Bamnsen

Die Stadt möchte den Eigentümern in den Baugebieten Ahnenwende und Neubokeler Weg ermöglichen, auf ihren Grundstücken zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses konnten sich am Montag alle Interessierten bei einer Bürger- und Öffentlichkeitsinformation im Dorfgemeinschaftshaus Gamsen über die wesentlichen Inhalte der Neufassung der Bebauungspläne Nr.1 Ahnwende III und Nr. 4 Neubokeler Straße informieren. Rund 70 Personen waren gekommen, davon etwa 55 Bürgerinnen und Bürger aus den besagten Baugebieten. Gut zweieinhalb Stunden lang wurde rege und auch kontrovers diskutiert.

 

Was ist der Grund für eine Neufassung der Bebauungspläne? Bereits 2022/2023 hatten sich zahlreiche Grundstückseigentümer an den Ortsrat gewandt, mit der Bitte sich dafür einzusetzen, dass sie auf ihren großen Grundstücken ein zweites Haus für ihre Familien bauen können. Der Fachbereich Stadtentwicklung nahm dieses Anliegen auf und am 19. 06. 2023 erfolgte der Aufstellungsbeschluss.

Maike Klesen, Fachbereichsleiterin Stadtentwicklung, erklärte am Montag ausführlich die Planinhalte der rechtskräftigen Pläne aus den frühen 60er Jahren, stellte sie den geplanten neuen Festsetzungen gegenüber und erläuterte die Unterschiede. Stadtbaurat Oliver Bley moderierte die Wortbeiträge der Anwesenden.  

 

Nach der alten Bauordnung des Regierungsbezirkes Lüneburg aus dem Jahr 1962 können in dem Gebiet zwei Vollgeschosse errichtet werden, wobei das zweite Geschoss ein Dachgeschoss sein muss. Eine Regelung zur absoluten Höhe gibt es nicht. Außerdem sind im Kleinsiedlungsgebiet Ahnwende Wohngebäude nur als Ausnahme mit maximal zwei Wohneinheiten zulässig. Denn ein Kleinsiedlungsgebiet ist ein Gebiet mit Kleinsiedlungen, landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen und Gartenbaubetrieben.

 

Faktisch bestehe das Gebiet zwischen Immenweg und Am Sportplatz heute jedoch fast ausschließlich aus Wohngebäuden. Daher schlage man vor, den Gebietscharakter der tatsächlichen Nutzung anzupassen, erläuterte Maike Klesen.

 

Um eine Nachverdichtung mit Augenmaß zu ermöglichen, soll auch zukünftig eine Regelung zur Anzahl der zulässigen Wohnungen getroffen werden. Je Wohngebäude sind maximal zwei Wohnungen und je angegangenen 600 m² Grundstücksfläche eine Wohnung realiserbar.

 

Ein Beispiel: Auf einem 750m² großen Grundstück könnten künftig zwei Wohnungen in einem oder verteilt auf zwei Häuser gebaut werden. Um das zu ermöglichen, sollen die Baugrenzen künftig so flexibel wie möglich gehalten werden. Die Gebäude müssen nach der niedersächsischen Bauordnung die notwendigen Abstände in Abhängigkeit von der Höhe untereinander und zu den Nachbargrundstücken einhalten.

Die alte Geschossigkeit basierend auf den Regeln von 1962 soll durch die aktuellen Regelungen ersetzt werden. Das heißt: Künftig sollen zwei Vollgeschosse zuzüglich eines ausgebauten Dachgeschosses ermöglicht werden. Die maximale Traufhöhe und Oberkante orientieren sich dabei an den vorhandenen Höhen. Für eingeschossige Gebäude bedeutet das: die Traufhöhe wird auf 5m und die Oberkante auf 10m gegrenzt. Für zweigeschossige Gebäude bedeutet das: die Traufhöhe wird auf 7,70m und die Oberkante auf 11 m begrenzt.    

Worauf basieren diese Festlegungen? Ortsrat und Fachausschuss haben sich zu Beginn der Planungen vor Ort einen Eindruck über die bereits vorhandenen Gebäudehöhen und die Gebäudegestalt verschafft. Dabei kam auch ein Lasergerät zum Einsatz. Mit dem Eindruck des vorhandenen Ortsbildes, der vorhandenen Höhen und der Topographie wurden dann die neuen Festsetzungen entwickelt.

In den örtlichen Bauvorschriften werden insbesondere dezidierte Regelungen zur Dachform getroffen. Vorrangig sollen auch künftig beidseitig gleich geneigte Dächer (Sattel-, Pult-, versetztes Pult-, Walmdächer etc.) ermöglicht werden. Aus ökologischen Gründen sollen aber auch begrünte Dächer und damit auch Flachdächer als Ausnahme zugelassen werden.

Nach der Präsentation entspannte sich eine konstruktive, lebhafte aber auch kontroverse Diskussion. Dabei ging es auch um die Sinnhaftigkeit begrünter Flachdächer. Große Sorge bereitete den Anwesenden die Parkraumsituation, insbesondere vor dem Hintergrund des gesetzlichen Wegfalls der Stellplatzpflicht für Wohnungen. Die schmalen Straßen seien bereits heute so zugeparkt, dass Rettungsfahrzeuge behindert würden. Teilweise seien auch die Zufahrten so eingeengt, dass man nicht mehr aufs eigene Grundstück fahren könne.

Ein Anwohner beschrieb das Szenario eines Hauses mit einer Senioren-WG mit 14 Mitbewohnern und keinem einzigen Stellplatz auf dem Grundstück. Er machte einen konkreten Vorschlag für die Planung: Statt nur einer Geschossflächenzahl von 0,2 solle künftig eine Grundflächenzahl von 0,2 und eine Geschossflächenzahl von 0,4 für 2-geschossige Bauweisen zugelassen werden. Die Stadt hingegen schlägt eine Geschossflächenzahl von 0,6 und eine Grundflächenzahl von 0,3 vor. Mit dem Vorschlag des Anwohners würde sich die Möglichkeit der Nachverdichtung um ein Drittel reduzieren.

 

Ein Beispiel macht es deutlich: Würde man dem Vorschlag des Anwohners folgen, könnten bei einem 700m² großen Grundstück eine Grundfläche von 140m² mit einer Nettogeschossfläche/Wohnraum von 280m² Wohnraum entstehen. Der Vorschlag der Stadt hingegen:  Bei einer Grundfläche von 210m² wäre eine Geschossfläche von 420m² möglich. Das bedeutet: Auf den kleinen Grundstücken, die in der Mehrzahl sind, wäre unter Umständen keine zusätzliche Bebauung möglich.

Weitere Hinweise betrafen die Freileitung im Süden des Baugebietes sowie die Entwässerungsverhältnisse. Zusammenfassend bestehen die Bedenken der Anwohner vor allem darin: Auf den Nachbargrundstücken könnte zuviel Wohnraum mit zu vielen Menschen entstehen. Außerdem ist die Sorge groß, es könnten „Wohnblocks“ gebaut und die Gebäude könnten zu hoch werden.

Eine Anwohnerin aus der Kernstadt appellierte, an der Möglichkeit der Nachverdichtung festzuhalten. Statt rückwärtsgewandt zu denken, solle man auch einen Blick für die nachfolgenden Generationen, die Kinder und deren Zukunft haben.    
 

Wie geht es nun weiter? Bis zum 19. Mai können die Bürgerinnen und Bürger noch ihre Stellungnahmen entweder per E-Mail, Post oder vor Ort in der Stadtverwaltung zur Niederschrift abgeben. Die Auswertung wird bis in den Herbst dauern, so dass im III. oder IV. Quartal die nächsten Planungsschritte zu erwarten sind. Je nach Abwägungsergebnis könnte dann eine erneute Auslegung oder der Satzungsbeschluss erfolgen.

Stadtrat Oliver Bley bedankte sich nach zweieinhalb Stunden intensiven Austauschs bei den Anwesenden für das große Interesse, die faire Diskussion und die demokratische Teilhabe.



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So lebt es sich in Gifhorn

Gifhorn, die charmante Stadt am Rand der Lüneburger Heide, präsentiert sich als idealer Wohnort für Menschen, die eine gelungene Verbindung aus historischem Flair und zeitgemäßem Wohnkomfort schätzen. Die idyllische Lage, das reiche kulturelle Erbe und die moderne Infrastruktur machen Gifhorn zu einem begehrten Wohnort für Familien, Paare und Singles gleichermaßen.

Die historische Altstadt von Gifhorn verzaubert mit malerischen Fachwerkhäusern und gemütlichen Gassen. Hier findet man nicht nur eine Vielzahl von Geschäften und Cafés, sondern auch eine lebendige Gemeinschaft, die das Stadtbild prägt. Die einladende Atmosphäre macht es leicht, sich in Gifhorn zu Hause zu fühlen.

Die Stadt legt großen Wert auf eine moderne Infrastruktur, die den Bewohnern ein komfortables Leben ermöglicht. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen sind gut erreichbar und tragen zur Lebensqualität der Einwohner bei. Auch die Anbindung an die umliegenden Städte ist hervorragend, sodass Pendler schnell ihr Ziel erreichen.

Das Wohnangebot in Gifhorn ist breit gefächert und bietet für jeden Geschmack das passende Zuhause. Von gemütlichen Einfamilienhäusern mit großzügigen Gärten bis hin zu modernen Apartments in zentraler Lage – die Vielfalt der Immobilien spiegelt die Diversität der Bewohner wider.

Ein besonderes Highlight für Naturliebhaber ist der nahegelegene Naturpark Drömling, der zu ausgedehnten Spaziergängen und Radtouren einlädt. Hier findet man Erholung und Entspannung inmitten unberührter Natur. Mit dem nahen Tamkumsee und dem Bernsteinsee gibt es Naherholung mit allem, was das Herz begeht. Auch zum Elm und zum Harz ist es nicht weit.

Gifhorn – eine Stadt, die Tradition und Moderne harmonisch vereint. Erleben Sie die einzigartige Mischung aus Geschichte und zeitgemäßem Wohnen und entdecken Sie, warum Gifhorn für so viele Menschen das perfekte Zuhause ist.

Ein breites Wohnungsangebot hat zum Beispiel die Gifhorner Wohnungsbau-Genossenschaft e.G, GWG.

 

Wohnraumförderung

Das Land Niedersachsen bietet Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Mietwohnungen (Neubau, Aus-/Umbau und Erweiterung) sowie für den Neubau eines Eigenheims oder Kauf und Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Für Vorhaben in der Stadt Gifhorn übernimmt die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn die Prüfung der Fördervoraussetzungen und Weiterleitung der Förderanträge an die NBank Hannover als Bewilligungsstelle.

Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn ist außerdem für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (sozialer Wohnungsbau) für Bürger*innen zuständig, die in Gifhorn wohnen oder wohnen möchten. Zusätzlich ist sie Vermieter*innen bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gifhorn bzw. Wohnungssuchenden bei der Wohnungssuche in Gifhorn behilflich.

Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn berät Sie gerne zu den oben genannten Dienstleistungen und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Details zu einzelnen Dienstleistungen finden Sie im Serviceportal der Stadt Gifhorn.

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