In Gifhorn liegt uns Bildung besonders am Herzen
Nächster Schritt der kommunalen Wärmeplanung. Nach der Bestandsaufnahme und der Bestandsanalyse 2024 - per Link zur Präsentation hier - gab es nun einen Tag der Wärmeplanung mit Vorträgen, dem Energie-Mobil, einem Markt der Möglichkeiten und vielen Informationsgesprächen.
Zum Nachlesen geht es hier zu den Karten und Präsentationen:
Link zum Vortag EKP - Kommunale Wärmeplanung (KWP).
Nach § 72 Gebäudeenergiegesetz (GEG, siehe unter: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GEG.pdf) müssen alte Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden, wenn sie länger als 30 Jahre in Betrieb sind. Das betrifft vor allem sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel. Wer noch einen solchen alten Kessel nutzt, ist verpflichtet, ihn stillzulegen und durch ein neues Heizsystem zu ersetzen.
Es gibt aber wichtige Ausnahmen: Moderne Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen weiter betrieben werden. Auch sehr kleine Heizungen unter 4 Kilowatt oder besonders große Anlagen über 400 Kilowatt fallen nicht unter die Austauschpflicht. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern sind ebenfalls ausgenommen, wenn sie bereits seit Februar 2002 in ihrem Haus wohnen.
Alle anderen Heizungen können so lange genutzt werden, wie sie funktionieren und repariert werden können. Geht eine Heizung irreparabel kaputt, darf bis zum 30. Juni 2028 noch eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Ab dem 1. Juli 2028 ist das nicht mehr möglich: Jede neu eingebaute Heizung muss dann zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Übergangsweise sind auch Hybridlösungen zulässig, zum Beispiel Gas plus Solar oder Gas plus Wärmepumpe.
Einen generellen Zwang für alle gibt es nicht. Festgelegt ist lediglich, dass Öl- und Gasheizungen spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 nicht mehr betrieben werden dürfen.
Gifhorn, die charmante Stadt am Rand der Lüneburger Heide, präsentiert sich als idealer Wohnort für Menschen, die eine gelungene Verbindung aus historischem Flair und zeitgemäßem Wohnkomfort schätzen. Die idyllische Lage, das reiche kulturelle Erbe und die moderne Infrastruktur machen Gifhorn zu einem begehrten Wohnort für Familien, Paare und Singles gleichermaßen.
Die historische Altstadt von Gifhorn verzaubert mit malerischen Fachwerkhäusern und gemütlichen Gassen. Hier findet man nicht nur eine Vielzahl von Geschäften und Cafés, sondern auch eine lebendige Gemeinschaft, die das Stadtbild prägt. Die einladende Atmosphäre macht es leicht, sich in Gifhorn zu Hause zu fühlen.
Die Stadt legt großen Wert auf eine moderne Infrastruktur, die den Bewohnern ein komfortables Leben ermöglicht. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen sind gut erreichbar und tragen zur Lebensqualität der Einwohner bei. Auch die Anbindung an die umliegenden Städte ist hervorragend, sodass Pendler schnell ihr Ziel erreichen.
Das Wohnangebot in Gifhorn ist breit gefächert und bietet für jeden Geschmack das passende Zuhause. Von gemütlichen Einfamilienhäusern mit großzügigen Gärten bis hin zu modernen Apartments in zentraler Lage – die Vielfalt der Immobilien spiegelt die Diversität der Bewohner wider.
Ein besonderes Highlight für Naturliebhaber ist der nahegelegene Naturpark Drömling, der zu ausgedehnten Spaziergängen und Radtouren einlädt. Hier findet man Erholung und Entspannung inmitten unberührter Natur. Mit dem nahen Tamkumsee und dem Bernsteinsee gibt es Naherholung mit allem, was das Herz begeht. Auch zum Elm und zum Harz ist es nicht weit.
Gifhorn – eine Stadt, die Tradition und Moderne harmonisch vereint. Erleben Sie die einzigartige Mischung aus Geschichte und zeitgemäßem Wohnen und entdecken Sie, warum Gifhorn für so viele Menschen das perfekte Zuhause ist.
Ein breites Wohnungsangebot hat zum Beispiel die Gifhorner Wohnungsbau-Genossenschaft e.G, GWG.
Das Land Niedersachsen bietet Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Mietwohnungen (Neubau, Aus-/Umbau und Erweiterung) sowie für den Neubau eines Eigenheims oder Kauf und Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Für Vorhaben in der Stadt Gifhorn übernimmt die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn die Prüfung der Fördervoraussetzungen und Weiterleitung der Förderanträge an die NBank Hannover als Bewilligungsstelle.
Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn ist außerdem für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (sozialer Wohnungsbau) für Bürger*innen zuständig, die in Gifhorn wohnen oder wohnen möchten. Zusätzlich ist sie Vermieter*innen bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gifhorn bzw. Wohnungssuchenden bei der Wohnungssuche in Gifhorn behilflich.
Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn berät Sie gerne zu den oben genannten Dienstleistungen und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Details zu einzelnen Dienstleistungen finden Sie im Serviceportal der Stadt Gifhorn.
Wohnraumförderstelle
Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88 206 / 05371 88 305
E-Mail: wohnraumfoerderung@stadt-gifhorn.de