LÄRMAKTIONSPLANUNG
Die Stadt Gifhorn ist nach EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, aufbauend auf der vorliegenden Lärmkartierung des Landes Niedersachsen einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Lärmkartierung wurde für Hauptverkehrsstraßen, d.h. Autobahnen, Bundes- und Landessstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (ca. 8.200 Kfz/24 h) durchgeführt. Dies betrifft in Gifhorn die Hauptverkehrsstraßen B 4 und B 188 im gesamten Bereich der Stadt Gifhorn.
Der Lärmaktionsplan der Stadt wird alle fünf Jahre fortgeschrieben. Vom 15.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024 hat die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Behörden stattgefunden. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Runde 4) ist am 17.06.2024 vom Rat der Stadt Gifhorn beschlossen worden.
Hier gelangen Sie zur aktuellen Lärmaktionsplan-Fortschreibung 2024 und dem dazugehöringen Kartenanhang.
PASSIVER LÄRMSCHUTZ: FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR BETROFFENE
Mit passiven Lärmschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an lärmbetroffenen Gebäuden gemeint. Dazu zählen z.B. Lärmschutzfenster, Lüfter, Dämmung von Rollladenkästen oder Wänden.
Die Maßnahmen zum passiven Schallschutz haben den zusätzlichen Effekt, dass sie in der Regel auch zu einer Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäude führen. Um mehr Lärmschutz an und in Gebäuden zu erreichen, können Betroffene daher auch Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz nutzen. Für Eigentümer privater Wohngebäude, Unternehmen oder Freiberufler gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, u.a. bei der KfW oder speziell für Niedersachsen bei der NBank.