Stadtentwicklung

Von kurzfristigen Planungen bis langfristigen Zukunftsvisionen

Bauleitplanverfahren

Hier finden Sie die laufenden Bauleitplanverfahren der Stadt Gifhorn

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Örtl. Bauverschrifte…

Bauvorschriften ÖBV und Satzungen

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ISEK

Das Beteiligungsprojekt: Integriertes Stadt-Entwicklungskonzept

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Aktuelle städtebauliche Konzepte und Planungen

Bedarfsgerechte Wohnraumplanung

Die Stadt Gifhorn hat aufgrund einer wirtschaftlich günstigen Situation, ihrer guten Infrastruktur und eines hohen Wohn- und Freizeitwertes eine große Anziehungskraft. Dies ist mit Herausforderungen bei der Schaffung von Wohnraum verbunden. Die mittelfristige Stadtentwicklung muss daher für ein bedarfsgerechtes Angebot unterschiedlicher Wohnformen sorgen.

Das Institut empirica (Büro Bonn) hat ein Wohnraumversorgungskonzept für die Stadt Gifhorn erstellt. Das Konzept wurde im Oktober 2024 fertig gestellt.

Die Ergebnisse stehen hier.

 

Einzelhandelskonzept

Für die Wohnqualität einer Stadt wie Gifhorn sind neben einer attraktiven Innenstadt auch eine gut funktionierende Nahversorgung und weitere Einkaufsmöglichkeiten wichtig. Außerdem leistet der Einzelhandel in einem Mittelzentrum auch zur Versorgung der Bevölkerung in benachbarter Gemeinden einen großen Beitrag. Diese Qualitäten sollen erhalten und weiter entwickelt werden.

Vor diesem Hintergrund hat die CIMA GmbH im Auftrag der Stadt Gifhorn ein Einzelhandelskonzept ausgearbeitet. Der Rat der Stadt hat im Oktober 2010 beschlossen, dass dieses Konzept als Grundlage für die Stadtentwicklung und für die Bauleitplanung zu verwenden ist.

Detail zum Einzelhandelskonzept

Im Moment wird das Einzelhandelskonzept überarbeitet. Demnächst gibt es hier ein neues Einzelhandelskonzept.

Integrierte Ländliche Entwicklung

Die Förderregion Südkreis Gifhorn umfasst mit Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel auch die fünf Ortschaften der Stadt Gifhorn. Gemeinsam mit den Samtgemeinden Boldecker Land, Isenbüttel und Papenteich sowie der Gemeinde Sassenburg wurde mit dem integrierten ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) ein strategisches Handlungskonzept für die verbesserte ländliche Entwicklung erarbeite. Das ILEK bildet die Grundlage, damit in den nächsten Jahren Projekte mit Fördermitteln der EU und des Landes Niedersachsens unterstützt werden können.

Für die ILE-Region Südkreis Gifhorn wurde eine Geschäfsstelle beim Landkreis Gifhorn eingerichtet. Das Planungsbüro KoRiS aus Hannover wurde außerdem mit dem Regionalmanagement beauftragt und steht u.a. für die Beratung bei Projektentwicklung und Antragstellung zur Verfügung.

Das erarbeitete ILEK sowie weitere Informationen zu Ansprechpartnern und zur Antragsstellung finden Sie hier.

Landschaftsplan

Hier geht es zum Landschaftsplan der Stadt Gifhorn

Die Fortschreibung des Landschaftsplans ist in Arbeit. Demnächst gibt es hier weitere Informationen.

Radverkehrskonzept

Die Stadt Gifhorn verfolgt mit dem Radverkehrskonzept das Ziel "fahrradfreundliche Kommune". Hier gibt's alles rund ums Rad. Das Radverkehrskonzept der Stadt Gifhorn wurde am 26.09.2022 vom Rat der Stadt Gifhorn beschlossen und legt mit dem Radverkehrsnetz, den Qualitätsstandards und Maßnahmen den Grundstein auf dem Weg zur fahrradfreundlichen Kommune.

Radverkehrskonzept Stadt Gifhorn 2022 Band 1 - Textteil

Radverkehrskonzept 2022 Band 2 - Anhang

Radverkehrsnetz Auflistung und als Karte
Qualitätsstandards - Vorrang- und Hauptrouten

Maßnahmen:

Gloabale (stadtweite Maßnahmen)

Lokale Maßnahmen

Weitere Informationen zum Radverkehr in Gifhorn finden Sie hier

Es gibt wunderbare Radwege für spannende Touren rund um Gifhorn - hier geht es zu den Tipps.....

 

Schlossseekonzept

Das Areal rund um den Schlosssee ist in vielerlei Hinsicht ein Kleinod der Stadt. Darum gibt es Konzepte, Planungen und Perspektiven. 

1. Freiraumkonzept

2. Karte 1 Nutzungen

3. Karte 2 Biotoptypen

4. Karte 3 Maßnahmen 1

5. Karte 4. Maßnahmen 2 

Sportstättenkonzept

Das neue Sportstättenentwicklungskonzept ist in Arbeit. Demnächst gibt es hier weitere Informationen. 

Vergnügungsstättenkonzept

Der Rat der Stadt Gifhorn hat am 30.09.2013 das Vergnügungsstättenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen.

Es dient als fachliche Grundlage für eine planungs- und bauordnungsrechtliche Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet und gibt Empfehlungen, wo Einrichtungen wie z. B. Spielhallen, Wettbüros oder Tanzlokale angesiedelt werden könnten und wo nicht.

Aktuelle Information dazu stehen hier.

Verkehrsentwicklungsplan "Leitbild Mobilität 2030"

Mit dem „Leitbild Mobilität 2030“ wurde am 5.10.2020 ein neuer Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Gifhorn erstellt.  Das Leitbild ist aus sogenannten Werte- und Schutzzielen (z. B. Gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen ermöglichen) und sogenannten Handlungsfeldern (z. B. Verbesserung der Verknüpfung der Verkehrsmittel) zusammengesetzt. Es beinhaltet sowohl verkehrliche als auch soziale und Umweltaspekte.

 

Schlussbericht Leitbild Mobilität 2030

Anhang zum Schlussbericht Leitbild Mobilität 2030

Maßnahmenliste zum Schlussbericht Leitbild Mobilität 2030

 

Weitere Informationen zur Mobilität in Gifhorn finden Sie hier

Verkehrssicherheitskonzept

Auf der Grundlage des beschlossenen "Leitbild Mobilität 2030" wurde ein Verkehrssicherheitskonzept erstellt. Es beinhaltet die Themenfelder Schulwegsicherheit, Querungshilfen und Ortseingänge / Geschwindigkeiten.

Verkehrssicherheitskonzept - Abschlussbericht
Verkehrssicherheitskonzept - Anlagen

Elektromobilitätskonzept

Konzept für Elektromobilität und alternative Mobilitätsformen - Hier klicken!

Lärmaktionsplan

LÄRMAKTIONSPLANUNG

Die Stadt Gifhorn ist nach EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, aufbauend auf der vorliegenden Lärmkartierung des Landes Niedersachsen einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Lärmkartierung wurde für Hauptverkehrsstraßen, d.h. Autobahnen, Bundes- und Landessstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (ca. 8.200 Kfz/24 h) durchgeführt. Dies betrifft in Gifhorn die Hauptverkehrsstraßen B 4 und B 188 im gesamten Bereich der Stadt Gifhorn.

Der Lärmaktionsplan der Stadt wird alle fünf Jahre fortgeschrieben. Vom 15.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024 hat die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Behörden stattgefunden. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Runde 4) ist am 17.06.2024 vom Rat der Stadt Gifhorn beschlossen worden. 

Hier gelangen Sie zur aktuellen Lärmaktionsplan-Fortschreibung 2024 und dem dazugehöringen Kartenanhang

PASSIVER LÄRMSCHUTZ: FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR BETROFFENE

Mit passiven Lärmschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an lärmbetroffenen Gebäuden gemeint. Dazu zählen z.B. Lärmschutzfenster, Lüfter, Dämmung von Rollladenkästen oder Wänden.

Die Maßnahmen zum passiven Schallschutz haben den zusätzlichen Effekt, dass sie in der Regel auch zu einer Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäude führen. Um mehr Lärmschutz an und in Gebäuden zu erreichen, können Betroffene daher auch Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz nutzen. Für Eigentümer privater Wohngebäude, Unternehmen oder Freiberufler gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, u.a. bei der KfW oder speziell für Niedersachsen bei der NBank.

Energiebericht der Stadt Gifhorn

Die Energieeffizienz der kommunalen Gebäude zu steigern und die Energiekosten zu senken - das ist für die Stadt Gifhorn ein großes Thema. In einem ersten Schritt hat die städtische Klimaschutzmanagerin Leonie Hunkert den Energiebericht erstellt und alle städtischen Liegenschaften (Schulen, Kitas, Dorfgemeinschaftshäuser, Feuerwehren, Sportanlagen, etc.) untersucht, für die Energiewerte vorliegen. Der Bericht gibt einen Überblick über den Gesamtenergieverbrauch und die Gesamtkosten der Energie- und Wasserverbräuche. So wurden für die Wärmeerzeugung rund 10,2 Kilowattstunden (kWh) an Heizenergie verbraucht, rund  1,3 Millionen kWh an Stromenergie und rund  47.700  m³ Wasser. Die CO2-Emissionen betrugen 2.024 Tonnen.  Der Energiebericht dient als Entscheidungshilfe für zukünftige Sanierungsmaßnahmen und ist  Grundlage für die Priorisierung der anstehenden Projekte. Der nächste Energiebericht wird Ende 2026 erstellt, so dass ein Vergleich der Verbräuche erfolgen kann und Maßnahmen auf ihre Energieeffizienz hin überprüft werden können. Ziel der Stadt ist es, die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Energiekosten zu senken.  Lesen Sie hier den ausführlichen Energiebericht für das Jahr 2022.  

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