Hier finden Sie die laufenden Bauleitplanverfahren der Stadt Gifhorn
Mit der Bauleitplanung wird die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in Gifhorn geregelt. Sie ist das wichtigste Planungsinstrument zur Lenkung und Ordnung im Städtebau.
Vielfältige Informatioen rund um die aktuellen Bauleitplanverfahren der Stadt.
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Senden Sie Ihre Stellungnahme hierfür per E-Mail an bauleitplanung@stadt-gifhorn.de
Die Frist hierfür entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des entsprechenden Planverfahrens.
Bauleitplanung umfasst den Flächennutzungsplan und die für einzelne Teile des Stadtgebietes gültigen Bebauungspläne. Bauleitplanung läuft in verschiedenen Verfahrensschritten ab, die hier beschrieben werden.
Der Flächennutzungsplan wird auch vorbereitender Bauleitplan genannt. Er gilt für das gesamte Stadtgebiet und enthält grobe Darstellungen und Ziele zu den Nutzungsarten und zur Infrastruktur. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die Erarbeitung von Bebauungsplänen.
Die jeweiligen Bebauungspläne werden auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet. Sie regeln Einzelheiten zur baulichen und sonstigen Nutzung einzelner Gebiete und bilden die Grundlage für die baurechtliche Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen. Geregelt werden u.a. die zulässigen Nutzungsarten (z.B. Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiete), die Anordnung und Größe von Gebäuden (z.B. zulässige Geschosszahl) oder die Abmessungen öffentlicher Verkehrs- oder Grünflächen. Für Teile des Stadtgebietes gibt es keine rechtsverbindlichen Bebauungspläne. In diesen Fällen müssen sich neue Bauvorhaben in die Eigenart der umgebenden Bebauung einfügen.
Das Verfahren der Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch geregelt und umfasst verschiedene Verfahrensschritte. Dazu gehört auch die Beteiligung der Öffentlichkeit – im Regelfall in zwei unterschiedlichen Verfahrensschritten.
Bitte beachten Sie: Zur Stadt Gifhorn gehören auch die Ortschaften Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel. Bei der Bauleitplanung in den Ortschaften erfolgt die politische Beratung auch in den öffentlichen Sitzungen der jeweiligen Örtsräte.
Fachbereich Stadtentwicklung
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
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