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Baumschutz

Wussten Sie, dass der Begriff Nachhaltigkeit ursprünglich aus der Forstwirtschaft stammt? Baumschutz ist daher ein essentieller Bestandteil nachhaltigen Handelns.

Bäume und weitere Gehölze im Raum Gifhorn stehen daher unter Schutz. Es gelten verschiedene Schutz- und Pflegemaßnahmen. Für eine Fällung eines geschützten Baumes wird ein Antrag benötigt.

Alle Details hierzu finden Sie in der Baumschutzsatzung der Stadt Gifhorn.

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Im gesamten Stadtgebiet sind alle heimischen und standorttypischen Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm in 100 cm über dem Erdboden geschützt. Mehrstämmige Bäume sind schon geschützt, wenn der stärkste Stamm mindestens einen Umfang von 50 cm aufweist. Geschützt sind auch Hecken und Gehölzgruppen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Ausnahmen und Befreiungen sind möglich, wenn z. B. ein Bauvorhaben ansonsten nicht realisierbar bzw. ein Baum krank ist oder die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

Ein formloser Antrag mit Begründung und einem Lageplan mit Eintragung aller geschützten Bäume senden Sie entweder an uns oder vereinbaren einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Gebühr fällig.

Ein Ortstermin wird in der Regel vereinbart.

Anträge und weitere Informationen finden Sie im Serviceportal der Stadt. Dort sind auch Ansprechpartner zu finden. 

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