Aufwertung des "Gifhorner Wohnzimmers"
Die Fußgängerzone Gifhorns ist ein Zentrum für Leben und Erlebnisse nicht nur innerhalb der Stadt, sondern auch für Bewohner*nnen im Landkreis Gifhorn und der Region. Hier kauft man ein, trifft sich in Lokalen bzw. in deren Außengastronomie und besucht Märkte wie den Wochenmarkt und den Weihnachtsmarkt oder Veranstaltungen wie das Altstadtfest oder das Weinfest.
Die Anforderungen an die Fußgängerzone als Erlebnisraum, sowie an die Durchführung von Veranstaltungen haben sich jedoch in den letzten Jahren gewandelt. Nutzungen werden vielfältiger und gleichzeitig die Anforderungen an diesen städtischen Raum höher. So stellt der motorisierte Verkehr im Hinblick auf Attraktivität und Sicherheit vielfach ein Problem für unterschiedlichste Aktivitäten und Veranstaltungen dar.
Die Zufahrt des KFZ-Verkehrs in den Bereich der Fußgängerzone wird durch feste und bewegliche Elemente geregelt. Hierbei handelt es sich um versenkbare Poller, die im Zusammenhang mit festinstallierten und mobilen Ausstattungselementen diesen Bereich gegen unerlaubtes Befahren durch KFZ und LKW schützen sollen. Die festinstallierten und mobilen Ausstattungselementen wurden im Rahmen des Projektes „Aufwertung des Wohnzimmers der Gifhorner“ realisiert. Sowohl das Projekt „Sichere Erlebnisräume“ als auch das Projekt „Aufwertung des Wohnzimmers der Gifhorner“ sind integriert und aufeinander abgestimmt geplant.
Mit dem Kernprojekt „Aufwertung des Wohnzimmers der Gifhorner“ im Rahmen des Sofortprogramms „Perspektive Innenstadt“ soll die Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Fußgängerzone gesteigert und diese für vielfältige Aktivitäten und Veranstaltungen besser nutzbar gemacht werden. Die Fußgängerzone weist derzeit gravierende gestalterische Mängel auf. Zum einen sind die verwendeten Materialien nicht aufeinander abgestimmt, zum anderen ist die Ausstattung „in die Jahre gekommen“ und macht den Raum der Fußgängerzone nicht optimal nutzbar.
Entsprechend wurde in den Planungen der Schwerpunkt auf die Ausstattungselemente und deren Anordnung gelegt mit dem Ziel, möglichst hohe Verbesserungseffekte zu erzielen, ohne grundhaft in die Fußgängerzone eingreifen zu müssen. Weiterhin wurde angestrebt, eine möglichst hohe Flexibilität in der Nutzung der Flächen zu erlangen und langfristig geplanten ganzheitlichen Maßnahmen in der Fußgängerzone nicht entgegenzustehen.
Aufgabe der Sicherheitspoller ist es, die zu Fuß Gehenden vor Fahrzeugen zu schützen, die rechtswidrig die Fußgängerzone befahren und dort parken. Davon ausgenommen ist der berechtigte Anliegerverkehr, der jederzeit die Fußgängerzone passieren darf.
Betriebszeiten der Sicherheitspoller:
Anliegerverkehr:
Die Fußgängerzone kann durch einen automatischen Sensor weiterhin rund um die Uhr mit dem Pkw verlassen werden.
Zum Einfahren in die Fußgängerzone sowohl während der Betriebszeiten als auch außerhalb der Betriebszeiten der Sicherheitspoller benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese
muss beim Fachbereich Ordnung oder per E-Mail an sicherheitspoller@stadt-gifhorn.de beantragt werden.
Lieferverkehr:
Der Lieferverkehr bis 12 t ist werktags bis 11 Uhr möglich und danach erst ab 18 Uhr wieder. In der Zeit von 11 bis 18 Uhr ist ein Lieferverkehr in der Fußgängerzone nicht zugelassen. Es werden an den Zufahrten zur Fußgängerzone feste Ladezonen ausgezeichnet, die zum Be- und Entladen genutzt werden dürfen.
An folgenden Standorten sind Ladezonen eingerichtet:
Standort | Ladezeiten |
Marktplatz | ganztags |
Cardenap vor Nr. 3 | werktags 11 – 18 Uhr |
Schulplatz | ganztags |
Herzog-Franz-Straße gegenüber Nr. 12 | werktags 11 – 18 Uhr |
Steinweg/Ecke Bodemannstraße | ganztags |
Fachbereich 32 Ordnung/Verkehr
Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: sicherheitspoller@stadt-gifhorn.de
Tel: 05371 - 88 - 139