ÖPNV, E-Mobilität und Sharing-Angebote

Gemeinsam gut und nachhaltig unterwegs in der Stadt Gifhorn

E-Mobilität und alternative Mobilitätsformen

Aktiv gestalten - Das Konzept für die Stadt Gifhorn

Wir wollen die nachhaltige Mobilitätswende mitgestalten - aktiv. Darum wurde ein Konzept für Elektromobilität und alternative Mobilitätsformen entwickelt. Hier klicken!

ÖPNV

Mit Bus und und Bahn sind Sie in Gifhorn und auch in der Region flexibel unterwegs.

Fahrpläne für alle Linien innerhalb des Landkreises Gifhorn sowie für Linien, die in die Städte Braunschweig und Wolfsburg fahren, finden Sie auf der Seite der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn VLG.

Zum Bahnangebot geht es hier:

Bushaltestellen

E-Mobilität

Das Netz der Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge in Gifhorn wächst kontinuierlich. So können am Schloss E-Fahrzeuge (PKW und Pedelec) geladen werden. Auch auf Kunden- und Besucherparkplätzen verschiedener Unternehmen gibt es Angebote.

Die Stadtwerke Gifhorn betreiben ein Netz von Ladepunkten an fünf zentralen Standorten der Innenstadt:

  • An der Allerwelle,
  • am Schillerplatz,
  • am Bahnhof Stadt,
  • Alter Postweg/Jägerstraße
  • Iseparkplatz (hier finden Sie vier Ladesäulen mit insgesamt acht Ladepunkten)

Weitere Ladepunkte sind geplant. Informationen zu den Lademöglichkeiten der Stadtwerke Gifhorn finden Sie hier.

Sharing-Angebote

Um mobil zu sein, braucht es nicht immer ein eigenes Fahrzeug. Sharing-Angebote, also geteilte Mobilität, kann ein neuer Lösungsansatz sein.

Was bedeutet Sharing und was sind die Vorteile?

Sharing erweitert die individuellen Fortbewegungsmöglichkeiten. Je nach Situation kann das passende Angebot genutzt werden. Dies bedeutet mehr Flexibiität und eine bewusste Wahl von Verkehrsmitteln.

Im "Leitbild Mobilität 2030", dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Gifhorn, wurden bereits Ziele hierzu formuliert. Im Schlüsselprojekt "Elektromobilität und alternative Mobilität fördern" ist u.a. benannt, das Sharing-Konzepte unter Berücksichtigung aller Fahrzeugarten in Gifhorn installiert werden. Neben Car-Sharing und Bike-Sharing gehören auch der Verleih spezieller Räder und von E-Scootern oder Mitfahrdienste bzw. Mitfahrbänke (Ride-Sharing) dazu.
Mikromobilitätslösungen wie E-Scooter haben das Potenzial, auf kurzen Distanzen das Auto zu ersetzen und können den öffentlichen Nahverkehr auf der ersten und letzten Meile ergänzen. Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Regeln eingehalten werden.

E-Scooter

Anbieter

Aktuell bieten zwei Unternehmen E-Scooter im Verleihsystem in Gifhorn an. Anregungen zum Verleihangebot sowie Beanstandungen bezüglich störend abgestellter E-Scooter können unter den nachstehenden Kontaktdaten direkt an den jeweiligen Anbieter gemeldet werden.

Kontakt BOLT

Telefon: 030 568373989
E-Mail:
Website: https://bolt.eu/de/report-scooter/

Kontakt TIER

Telefon: 030 56838651
E-Mail:
Website: https://www.tier.app/de/

Wichtige Verhaltensregeln

Folgende Regeln gelten sowohl bei der Nutzung von Leih-Scootern als auch für eigene, private E-Scooter:

Die wichtigsten bundesweiten Regelungen zur Nutzung im Straßenverkehr
  • Mindestalter: 14 Jahre (führerscheinfrei); Die meisen Anbieter von Verleihsystemen setzen ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Gefahren werden darf auf Radwegen und Radfahrstreifen. Sind diese nicht vorhanden, ist die Fahrbahn zu nutzen.
  • Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden - auch nicht, wenn sie für den Radverkehr freigegeben sind.
  • Mit E-Scootern darf nicht nebeneinander gefahren werden.
  • Die Mitnahme von Personen oder Gegenständen auf dem Trittbrett ist nicht erlaubt.
  • Das Tragen eines Helmes ist nicht Pflicht, wird aber empfohlen.
  • Es gilt das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme
Abstellen und Mitnahme im ÖPNV - Was in Gifhorn gilt:

E-Scooter sind so zu parken, dass Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Das gilt besonders für Ein- und Ausgänge sowie Rangierbereiche des öffentlichen Verkehrs; Gehbereiche, insbesondere mit Blick auf die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrende (abgesenkte Bordsteine, Rollstuhlrampen) und auch Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen.

Außerdem gelten in Gifhorn Verbotszonen für das Abstellen:

  • Fußgängerzone sowie Schillerplatz
  • Bereich um Schloss und Schlosssee
  • Grünanlagen, u.a. Katzenberg und Laubberg, sowie Friedhöfe
  • Natur- und Landschaftsschutzgebiete

Für das Mitnehmen von E-Scootern im ÖPNV gelten die allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB). Nach derzeitigem Stand können E-Scooter mitgenommen werden, wenn diese zusammengeklappt sind und keine anderen Fahrgäste oder den Fahrbetrieb behindern.

Freiwillige Selbstverpflichtung für Anbieter

Grundsätzlich ist der Betrieb eines Verleihsystems von E-Scootern durch Städte nicht genehmigungspflichtig. Es gelten bundesweit die Regelungen der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV).

Damit sich die zum Verleih bereitstehenden E-Scooter gut in das Verkehrssystem und den Stadtraum Gifhorns integrieren, hat die Stadt Gifhorn eine freiwillige Selbstverpflichtung zur grundsätzlichen Regelung von E-Scooter Verleihsystemen ausgearbeitet. Die Vereinbarung beinhaltet Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Abstellverbotszonen, die Anzahl E-Scooter und Anforderungen an einen nachhaltigen Betrieb. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Lage, handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung. Diese ist vom jeweiligen Anbieter sowie der Stadt Gifhorn zu unterzeichnen.

Sie können die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung hier [Link PDF] herunterladen.

Mitfahrbänke

Einfach auf einer als Mitfahrbank gekennzeichneten Bank Platz nehmen und warten, bis jemand anhält, der einen mitnimmt. Das ist das Konzept der Mitfahrbänke, die in den fünf Ortsteilen der Stadt Gifhorn stehen. Sie bringen Menschen mit und ohne Auto auf unkomplizierte Weise zusammen. Die Mitfahrbank ist Treffpunkt für spontane Fahrgemeinschaften, eignet sich aufgrund ihrer zentralen Lage aber auch perfekt als Ausgangpunkt für verabredete Fahrgemeinschaften.

So funktioniert die Mitfahrbank
Ich möchte mitfahren!

Auf einer Bank Platz nehmen, die als Mitfahrbank beschildert ist
warten bis jemand anhält und Ziel klären
einsteigen und am vereinbarten Zielort wieder aussteigen; ggf. Rückfahrt erfragen

Ich möchte jemanden mitnehmen!

Jemand sitzt auf der Mitfahrbank
Anhalten und Ziel erfragen
Einsteigen lassen und am vereinbarten  Zielort absetzen; ggf. Rückfahrt anbieten

Hinweis: Benutzung auf eigene Gefahr

Standorte
  • Gamsen:
    Ummersche Heerstraße, gegenüber Einmündung Görlitzer Straße
  • Kästorf:
    Wilscher Straße, an der Einmündung Am Masthoop
    Fuhrenweg, an der Einmündung Am Mittelfeld
  • Neubokel:
    Dorfstraße, an der Einmündung Klosterstraße
  • Wilsche:
    Alte Poststraße, an der Einmündung Ringelahweg
  • Winkel:
    Hermann-Löns-Weg, gegenüber dem ehemaligen Lönskrug
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