Aufwertung des "Gifhorner Wohnzimmers"
Die Fußgängerzone Gifhorns ist ein Zentrum für Leben und Erlebnisse nicht nur innerhalb der Stadt, sondern auch für Bewohner*nnen im Landkreis Gifhorn und der Region. Hier kauft man ein, trifft sich in Lokalen bzw. in deren Außengastronomie und besucht Märkte wie den Wochenmarkt und den Weihnachtsmarkt oder Veranstaltungen wie das Altstadtfest oder das Weinfest.
Die Anforderungen an die Fußgängerzone als Erlebnisraum, sowie an die Durchführung von Veranstaltungen haben sich jedoch in den letzten Jahren gewandelt. Nutzungen werden vielfältiger und gleichzeitig die Anforderungen an diesen städtischen Raum höher. So stellt der motorisierte Verkehr im Hinblick auf Attraktivität und Sicherheit vielfach ein Problem für unterschiedlichste Aktivitäten und Veranstaltungen dar.
Die Zufahrt des KFZ-Verkehrs in den Bereich der Fußgängerzone wird durch feste und bewegliche Elemente geregelt. Hierbei handelt es sich um versenkbare Poller, die im Zusammenhang mit festinstallierten und mobilen Ausstattungselementen diesen Bereich gegen unerlaubtes Befahren durch KFZ und LKW schützen sollen. Die festinstallierten und mobilen Ausstattungselementen wurden im Rahmen des Projektes „Aufwertung des Wohnzimmers der Gifhorner“ realisiert. Sowohl das Projekt „Sichere Erlebnisräume“ als auch das Projekt „Aufwertung des Wohnzimmers der Gifhorner“ sind integriert und aufeinander abgestimmt geplant.
Mit dem Kernprojekt „Aufwertung des Wohnzimmers der Gifhorner“ im Rahmen des Sofortprogramms „Perspektive Innenstadt“ soll die Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Fußgängerzone gesteigert und diese für vielfältige Aktivitäten und Veranstaltungen besser nutzbar gemacht werden. Die Fußgängerzone weist derzeit gravierende gestalterische Mängel auf. Zum einen sind die verwendeten Materialien nicht aufeinander abgestimmt, zum anderen ist die Ausstattung „in die Jahre gekommen“ und macht den Raum der Fußgängerzone nicht optimal nutzbar.
Entsprechend wurde in den Planungen der Schwerpunkt auf die Ausstattungselemente und deren Anordnung gelegt mit dem Ziel, möglichst hohe Verbesserungseffekte zu erzielen, ohne grundhaft in die Fußgängerzone eingreifen zu müssen. Weiterhin wurde angestrebt, eine möglichst hohe Flexibilität in der Nutzung der Flächen zu erlangen und langfristig geplanten ganzheitlichen Maßnahmen in der Fußgängerzone nicht entgegenzustehen.
Die Planung sieht vor, die vorhandenen gemauerten Hochbeete abzubrechen und die uneinheitlichen Ausstattungselemente zu entfernen, um die Fußgängerzone durch eine Neuanordnung der Ausstattungselemente besser zu strukturieren. Zudem sollen die Ausstattungselemente in ihrer Gestaltung aufeinander abgestimmt sein. Bei der Wahl der Ausstattungselemente wurde weiterhin darauf geachtet, dass diese möglichst mobil sind und im Bedarfsfall einfach abmontiert oder in ihrer Lage versetzt werden können.
Bei der Planung wurde die Lage der vorhandenen Bäume als Linienführung für die Anordnung der Ausstattungselemente wie Bänke, Fahrradanlehnbügel, Beschilderungsmasten, Pflanzinseln und Spielstationen gewählt, so dass sich die Elemente wie auf einer Perlenkette geschnürt durch die Fußgängerzone ziehen. Neben einer klaren Struktur entstehen somit nutzbare Freiräume. Die „Perlenketten“ werden auf dem Platz im Bereich des Ceka-Brunnens durch eine kreisförmige Anordnung und runde Formen unterbrochen bzw. aufgelöst.
Weiterhin soll die bestehende Wegweisung in und um die Innenstadt neu konzipiert und umgesetzt werden.
Zudem sollen im Zusammenspiel mit dem Projekt „Sichere Erlebnisräume“ weitere Absperrelemente installiert werden. Damit sollen insbesondere die Veranstaltungen in der Innenstadt, beginnend mit dem Wochenmarkt über Aktionstage bis zu Großveranstaltungen wie Schützen- und Altstadtfest, abgesichert werden.
Aufgabe der Sicherheitspoller ist es, die zu Fuß Gehenden vor Fahrzeugen zu schützen, die rechtswidrig die Fußgängerzone befahren und dort parken. Davon ausgenommen ist der berechtigte Anliegerverkehr, der jederzeit die Fußgängerzone passieren darf.
Betriebszeiten der Sicherheitspoller:
Anliegerverkehr:
Die Fußgängerzone kann durch einen automatischen Sensor weiterhin rund um die Uhr mit dem Pkw verlassen werden.
Zum Einfahren in die Fußgängerzone sowohl während der Betriebszeiten als auch außerhalb der Betriebszeiten der Sicherheitspoller benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese
muss beim Fachbereich Ordnung oder per E-Mail an sicherheitspoller@stadt-gifhorn.de beantragt werden.
Lieferverkehr:
Der Lieferverkehr bis 12 t ist werktags bis 11 Uhr möglich und danach erst ab 18 Uhr wieder. In der Zeit von 11 bis 18 Uhr ist ein Lieferverkehr in der Fußgängerzone nicht zugelassen. Es werden an den Zufahrten zur Fußgängerzone feste Ladezonen ausgezeichnet, die zum Be- und Entladen genutzt werden dürfen.
An folgenden Standorten sind Ladezonen eingerichtet:
Standort | Ladezeiten |
Marktplatz | ganztags |
Cardenap vor Nr. 3 | werktags 11 – 18 Uhr |
Schulplatz | ganztags |
Herzog-Franz-Straße gegenüber Nr. 12 | werktags 11 – 18 Uhr |
Steinweg/ Ecke Bodemannstraße | ganztags |
Im Auftrag der Stadt Gifhorn. Gefördert vom Land Niedersachsen im Rahmen des Sofortprogramms „Perspektive Innenstadt!“ mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der EU.
Die Stadt Gifhorn hat für verschiedene Projekte Mittel aus dem niedersächsischen Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ beantragt .Der Fokus leigt auf Projekten, mit denen die Gifhorner Innenstadt belebt und weiterentwickelt wird.
Das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Landesentwicklung hatte im September 2021 den Budgetreservierungsantrag der Stadtverwaltung positiv beschieden. Aus dem Förderprogramm fließen bis zu 1,155 Millionen Euro nach Gifhorn. Die am Sofortprogramm beteiligten Kommunen müssen für jedes Projekt einen einzelnen Antrag auf Bewilligung stellen. In welcher Höhe Mittel für die einzelnen Vorhaben nach Gifhorn fließen, hängt daher von der Bewertung der jeweiligen Projektanträge ab.
Für nachfolgende Projekte hat die Stadt Gifhorn im Rahmen des Förderprogramms "Perspektive Innenstadt" Mittel beantragt. Mit dem Programm fördert das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Projekte und Konzepte zur Innenstadtentwicklung. Insgesamt umfasst es gut 120 Millionen Euro und speist sich aus der Aufbauhilfe REACT EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe), mit der die Europäische Union dabei unterstützt, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Die Förderquote beträgt 90 Prozent, d. h. 10 Prozent des Projektvolumens muss die Stadt Gifhorn als Eigenanteil aufbringen.