Förderung von Klimaschutzmaßnahmen

Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Nationale Klimaschutzinitiative (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie):

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Einführung eines Klimaschutzmanagements

Unter dem Vorhabentitel „KSI: Klimaschutzmanagement zur Umsetzung des Masterplans 100 % Klimaschutz für die Stadt Gifhorn“ (Förderkennzeichen 03K16824) wird das Klimaschutzmanagement der Stadt Gifhorn über den Projektträger ZUG (Zukunft Umwelt Gesellschaft) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Bewilligungszeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2025 gefördert.

Da der Klimawandel im globalen wie auch nationalen Kontext immer spürbarer und bedeutender wird, stellt die Inangriffnahme von Maßnahmen, um das Klima zu schützen eine immer wichtiger werdende Aufgabe für die Länder und Kommunen dar. In diesem Zuge wurde im Jahr 2017 der Masterplan 100% Klimaschutz vom Regionalverband Großraum Braunschweig entwickelt. Dieser dient Gifhorn als integriertes Klimaschutzkonzept, zu dessen Umsetzung im Oktober 2022 eine Personalstelle im Klimaschutzmanagement eingerichtet wurde. 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite von ZUG unter Startseite | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) (z-u-g.org und auf der Klimaschutzseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter Startseite | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Einbau einer Lüftungsanlage in der Boxmühle der Stadt Gifhorn

Die Boxmühöe benötigte dringend eine Lüftungsanlage. Die alte Lösung war lediglich ein Provisorium. Durch den Einbeu der neuen Anlage im Zeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024 konnte ein Luftwechsel generiert werden, der für die Trainingszeiten der Kinder und Erwachsenen dringend erforderlich war.

(Förderkennzeichen: 67K26380)

Sanierung der Flutlichtbeleuchtung Wilsche der Stadt Gifhorn

Die Beleuchtungsanlage des Sportplatzes in Wilsche war abgängig und musste ausgetauscht werden.

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie; Förderkennzeichen: 67K26369) und der Sportstättenförderung des Landkreises Gifhorn (Sport (gifhorn.de)) wurden für die Sanierung und Umrüstung auf LED Fördermittel bewilligt. Die Maßnahme konnte am 29.04.2024 innerhalb des Bewilligungszeitraums (01.03.2024 bis 28.02.2025) erfolgreich umgesetzt werden.

Durch die Umstellung auf LED konnte der Stromverbrauch um 75% reduziert und so CO2 eingespart werden.

Sanierung der Innenbeleuchtung der Flutmulde

Im Rahmen der Grundsanierung der Sporthalle Flutmulde wurde die Innenbeleuchtung saniert. Durch die Umstellung auf LED-Beleuchtung halbiert die Sporthalle ihre Stromleistung und leistet so einen Beitrag zum Klimaschutz.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Gifhorn auf LED 2022

Die Straßenbeleuchtung in Wohngebieten der Stadt Gifhorn wurde von alten HQL-Leuchtmitteln und Leuchtstoffröhren auf neue LED-Leuchten umgerüstet. Hierbei handelt es sich um 1.101 LED-Leuchten, die 2.724 t CO2 nach 20 Jahren bzw. im Durchschnitt 83,44 % Stromeinsparung zu den jetzigen HQL-Leuchten und Leuchtstoffröhrensystemen einsparen. Hierfür hat die Stadt ebenfalls Fördermittel (Förderkennzeichen: 67K21155) erhalten.

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