Wissenswertes rund um Ihren Besuch im Stadtarchiv Gifhorn
Ob wissenschaftliche Recherche oder historische Spurensuche für private Zwecke: Im Stadtarchiv Gifhorn finden Sie eine Vielzahl von Informationen zur Geschichte der Stadt Gifhorn.
Das Stadtarchiv mit seinen Beständen und Sammlungen steht grundsätzlich allen offen, die ein berechtigtes Interesse haben. Die Grundlage für die Benutzung und Einsichtnahme in die Unterlagen ist die Benutzungs- und Gebührensatzung des Stadtarchivs und das Niedersächsische Archivgesetz.
Um Ihren Besuch bestmöglich vorbereiten zu können, haben wir Ihnen hier Informationen zu den wichtigsten Themen rund um Anfragen, Recherchen und unseren Serviceleistungen zusammengefasst:
Nein. Die Personenstandsbücher verbleiben bis zum Ablauf ihrer Aufbewahrungsfristen im Standesamt Gifhorn.
Diese betragen bei:
Geburtseinträgen: 110 Jahre
Heiratseinträgen: 70 Jahre
Sterbeeinträgen: 30 Jahre
Danach werden alle Personenstandsregister an das Kreisarchiv Gifhorn abgegeben und dort aufbewahrt.
Kontaktdaten:
Stefan Felleckner
E-Mail: stefan.felleckner@gifhorn.de
Tel: 05371/82231
Sie können sich auf Ihren Besuch vorbereiten, indem Sie einen Termin vereinbaren, uns das Recherchethema mitteilen oder die gesuchten Archivalien nennen. Die Mitarbeitenden des Archivs beraten Sie gerne zu ihrer Anfrage. Vor der Einsichtnahme in das Archivgut muss ein Benutzungsantrag ausgefüllt werden. Diesen können Sie entweder im Vorhinein online über das Serviceportal einreichen oder den Antrag manuell ausfüllen und als Ausdruck mitbringen. Alternativ kann der Antrag auch vor Ort ausgefüllt werden.
Ein Teil unserer Verzeichnungen ist online über die Archivplattform Arcinsys durchsuchbar. Sie können gerne vor Ihrem Besuch in dieser Datenbank nach Archivalien suchen, die Sie einsehen möchten. Teilen Sie uns trotzdem in Vorfeld Ihr Forschungsthema mit, damit wir unsere interne Datenbank nach relevanten Archivalien durchsuchen können. Auf unserer Website finden Sie außerdem Digitalisate der Gifhorner Adressbücher von 1938, 1941, 1950/51 und 1956 sowie die Literaturlisten unserer Bibliotheksbestände.
Folgende Bestände sind bereits vollständig im Archivportal Niedersachsen „Arcinsys“ verzeichnet:
Bestand A: Aktenmaterial der Stadt Gifhorn von 1413 bis ca. 1700
Bestand B: Aktenmaterial der Stadt Gifhorn von 1700 bis ca. 1800
Bestand K: Karten und Pläne von ca. 1650 bis 2015
Sie erreichen Arcinsys unter www.arcinsys.niedersachsen.de
Hilfe zur Recherche bekommen Sie hier in dieser Anleitung.
Nein, normalerweise nicht. Wir empfehlen es aber, da nur eine begrenzte Anzahl an Leseplätzen zur Verfügung steht. Außerdem können Sie somit unnötige Wartezeiten vermeiden, denn die Recherche in unserer Datenbank und das Ausheben der Archivalien aus dem Magazin bedarf Zeit.
Die Nutzung des Archivs zu wissenschaftlichen und heimatkundlichen Zwecken sowie im Rahmen der Schul- und Berufsausbildung ist kostenlos. Kosten entstehen für diese Gruppen lediglich für die Erstellung von Kopien und Scans/Reproduktionen. Für private (nicht wissenschaftliche) und kommerzielle Recherchen wird eine Nutzungsgebühr erhoben.
Archivnutzung:
a) für einen Tag 2,50 €
b) für eine Woche 5,00 €
Schriftliche Auskünfte:
Kopier- und Scangebühren:
a) für DIN A4 s/w 0,50 €
b) für DIN A3 s/w 1,00 €
c) Digitalisierung pro Seite (Archivalien, Fotos) 2,00 €
Die Bezahlung der Gebühren für schriftliche Anfragen erfolgt per Rechnung. Die Anzahl der Reproduktionen, ist auf 50 Scans/Kopien pro Anfrage begrenzt. Geburtstagszeitungen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Nähere Details zu Kosten finden Sie in der Benutzungs- und Gebührensatzung des Stadtarchivs.
Leider nicht. Sie können vor Ort im Stadtarchiv nur bar bezahlen. Nach der Bezahlung erhalten Sie eine Quittung.
Die Anfertigung von Kopien regionaler Tageszeitungen als Geschenk zu Geburtstagen oder Jubiläen ist möglich. Bitte nehmen Sie rechtzeitig (mindestens 1 Woche) Kontakt mit dem Stadtarchiv auf. Die Kosten zur Anfertigung von Geburtstagszeitungen betragen 1 Euro pro Seite. Der Seitenumfang der Zeitungen variiert stark je nach Jahrgang bzw. Jahrzehnt. Es ist möglich, nur Teile der Zeitung zu bestellen (bspw. nur den Regionalteil oder die Titelseite).
In der Regel erhalten Sie innerhalb einer Woche zumindest eine Eingangsbestätigung. Je nach Umfang der Anfrage und unserer Auslastung kann sich die Zusendung eines Ergebnisses verzögern.
Für Geburtstagszeitungen melden Sie sich bitte mindestens eine Woche vorher. Vor allem, wenn Sie eine Zusendung per Post wünschen!
Ja. Sowohl bei der Recherche vor Ort als auch im Rahmen von Rechercheaufträgen können wir für Sie (gegen Gebühr) Scans und Kopien erstellen. Die Kopier-/Scangebühr fällt zusätzlich zur Recherchegebühr an. Informationen zu Kosten finden Sie in der Benutzungs- und Gebührensatzung.
In der Regel ja. Zu privaten Zwecken können Sie ohne Blitz Fotos von Archivalien aufnehmen. Dies bedarf allerdings der Absprache, Prüfung und Freigabe der Archivmitarbeitenden. Einschränkungen können Archivalien bilden, die bspw. personenbezogene Daten lebender Personen enthalten oder deren Urheberrecht nicht bei uns liegt. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte bei Ihrem Besuch an.
Ohne vorherige Absprache und Genehmigung durch die Archivmitarbeitenden, sind Reproduktionen von Archivalien ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe oder Verbreitung ist nicht gestattet. Soweit eine Veröffentlichung im Rahmen einer Ausstellung, Publikation oder im Internet geplant ist, bedarf es der Genehmigung durch das Stadtarchiv oder den Urheber.
Die Archivalien des Stadtarchivs unterliegen nach dem NArchG vom 23.05.1993 einer generellen Schutzfrist von 30 Jahren nach der letzten Bearbeitung (§5 Absatz 2). Bei personenbezogenen Unterlagen gelten zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten gemäß NArchG § 5, Absatz 2 nachfolgend aufgeführte spezielle Schutzfristen:
Ist das Archivgut zu einer betroffenen Person geführt, so darf es frühestens 10 Jahre nach dem Tod der Person oder, falls das Sterbedatum nicht feststellbar ist, 100 Jahre nach deren Geburt genutzt werden. Weiter kann die Nutzung eingeschränkt werden, wenn der Erhaltungszustand des Archivgutes dies erfordert (§5, Absatz 4). Archivgut, das schon bei seiner Entstehung als Schriftgut zur Veröffentlichung bestimmt war, unterliegt keinen Schutzfristen. Das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut in Niedersachsen (NArchG) finden Sie hier.
Personen die wissenschaftliche Forschung betreiben, können einen Schutzfristenverkürzungsantrag stellen.
Sie finden im Stadtarchiv u.a. folgende, für die Familienforschung wichtige Quellen: Adressbücher, Meldebücher und Karteikarten, Volkszählungslisten sowie Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen. Die Geburts-, Heirats- und Sterberegister (ab 1876) befinden sich nicht im Stadtarchiv, sondern im Kreisarchiv. Für Einträge aus den Kirchenbüchern wenden Sie sich bitte an die jeweilige Kirche. Die Kirchenregister für Bestattungen der evangelischen Kirche in Gifhorn sind ab 1627 vollständig vorhanden.
Im Stadtarchiv gibt es einen kleinen Bestand historischer Bauakten aus den Jahren von ca. 1860-1920. Diese Akten enthalten nur sehr selten Straßennamen und sind über den Nachnamen des Besitzers erschlossen. Bauakten werden erst nach Abriss des Gebäudes an uns abgegeben. Für Bauakten von bestehenden Gebäuden wenden Sie sich bitte an das Bauaktenarchiv des Fachbereichs 63 Bauordnung.
Wenn Sie dem Stadtarchiv Fotos, Dokumente, Chroniken, Nachlässe etc. überlassen oder schenken möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Archivmitarbeitenden vor Ort.
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