Per Klick zu den verschiedenen Kindertagesstätten im Detail
die Broschüre zur Kinderbetreuung in Gifhorn gibt Ihnen einen Überblick über das vielfältige Betreuungsangebot in Gifhorn. Sie haben die Möglichkeit, die vorgehaltenen angebotenen Betreuungsformen und -zeiten der einzelnen Kindertagesstätten einzusehen.
Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres können eine Krippengruppe (U3) oder altersübergreifende Gruppe (aü Gruppe) besuchen.
Die Kindergartengruppe (Ü3) besucht Ihr Kind ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
Für Grundschulkinder können Sie einen Antrag auf einen Betreuungsplatz in einer Hortgruppe stellen. Hortgruppen werden in den Kindertagesstätten Arche, DRK Nord, Hort Isetal, St. Altfrid am Pommernring und Villa Kunterbunt angeboten.
Für Kinder, die bereits die Krippe besuchen, und im nächsten Kita-Jahr das dritte Lebensjahr vollenden, ist ein Antrag für den Wechsel in den Kindergarten notwendig.
Bei Fragen rund um das Thema Kindertagesstätte erreichen Sie uns zentral unter der 05371 88 448 und per E-Mail: kita@stadt-gifhorn.de.
Was sollten Sie bei der Antragsstellung beachten?
Die meisten Plätze werden bedingt durch die Einschulung der Kindergartenkinder zum 01. August vergeben. Einen Antrag auf einen Betreuungsplatz für Ihr ungeborenes Kind sollten Sie nur stellen, wenn Sie einen Betreuungsplatz innerhalb des aktuellen Kita-Jahres, also bis zum 31. Juli eines jeden Jahres benötigen. Als Geburtsdatum geben Sie bitte den errechneten Geburtstermin an.
Bitte wählen Sie die Betreuungszeit nach Ihrem beruflichen Bedarf aus. Dieser ist durch das Formular Nachweis der Erwerbstätigkeit zu belegen. Es gibt folgende Kernzeiten:
Kindergarten:
Vormittagsgruppe: 08:00 - 12:00 Uhr
Nachmittagsgruppe: 12:30 - 16:30 Uhr
Dreivierteltagsgruppe: 08:00 - 14:00 Uhr
Ganztagsgruppe: 08:00 - 16:00 Uhr
Krippe:
Dreivierteltagsgruppe: 08:00 - 14:00 Uhr
Ganztagsgruppe: 08:00 - 16:00 Uhr
Randzeiten
Sofern Sie erweiterte Betreuungszeiten (Randzeiten) wie z. B. Früh-, Mittags-, Spätdienst benötigen, bitten wir Sie, die notwendigen Zeiten im Bemerkungsfeld des Antrags anzugeben.
Nach Absenden des Antrags auf einen Betreuungsplatz erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail -Adresse. Bitte prüfen Sie die Angaben in der Eingangsbestätigung und beachten Sie die Hinweise zu den benötigten Unterlagen.
Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Fragen in den FAQ gefunden haben oder eine Änderung Ihrer Antragsangaben beabsichtigen, senden Sie bitte Ihr Anliegen per E-Mail an kita@stadt-gifhorn.de.
Kita-Platzvergabe
Über die letztendliche Platzvergabe entscheidet die jeweilige Einrichtung anhand der geltenden Aufnahmerichtlinien zu § 2 der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten der Stadt Gifhorn.
Hier gehts zum Antrag auf einen Betreuungsplatz in einer Gifhorner Kindertagesstätte