Wissenswertes über die Kinderbetreuung in Gifhorn

Per Klick zu den verschiedenen Kindertagesstätten im Detail

 

Liebe Eltern,

die Broschüre zur Kinderbetreuung in Gifhorn gibt Ihnen einen Überblick über das vielfältige Betreuungsangebot in Gifhorn. Sie haben die Möglichkeit, die vorgehaltenen angebotenen Betreuungsformen und -zeiten der einzelnen Kindertagesstätten einzusehen.

Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres können eine Krippengruppe (U3) oder altersübergreifende Gruppe (aü Gruppe) besuchen.

Die Kindergartengruppe (Ü3) besucht Ihr Kind ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

Für Grundschulkinder können Sie einen Antrag auf einen Betreuungsplatz in einer Hortgruppe stellen. Hortgruppen werden in den Kindertagesstätten Arche, DRK Nord, Hort Isetal, St. Altfrid am Pommernring und Villa Kunterbunt angeboten.

Für Kinder, die bereits die Krippe besuchen, und im nächsten Kita-Jahr das dritte Lebensjahr vollenden, ist ein Antrag für den Wechsel in den Kindergarten notwendig.

KITA-HOTLINE:

Bei Fragen rund um das Thema Kindertagesstätte erreichen Sie uns zentral unter der 05371 88 448 und per E-Mail: kita@stadt-gifhorn.de.

Was sollten Sie bei der Antragsstellung beachten?

 Die meisten Plätze werden bedingt durch die Einschulung der Kindergartenkinder zum 01. August vergeben. Einen Antrag auf einen Betreuungsplatz für Ihr ungeborenes Kind sollten Sie nur stellen, wenn Sie einen Betreuungsplatz innerhalb des aktuellen Kita-Jahres, also bis zum 31. Juli eines jeden Jahres benötigen. Als Geburtsdatum geben Sie bitte den errechneten Geburtstermin an. 

Bitte wählen Sie die Betreuungszeit nach Ihrem beruflichen Bedarf aus. Dieser ist durch das Formular Nachweis der Erwerbstätigkeit zu belegen. Es gibt folgende Kernzeiten:

Kindergarten:

Vormittagsgruppe:         08:00 - 12:00 Uhr

Nachmittagsgruppe:        12:30 - 16:30 Uhr

Dreivierteltagsgruppe:  08:00 - 14:00 Uhr

Ganztagsgruppe:           08:00 - 16:00 Uhr

Krippe:

Dreivierteltagsgruppe: 08:00 - 14:00 Uhr

Ganztagsgruppe:          08:00 -  16:00 Uhr

Randzeiten

Sofern Sie erweiterte Betreuungszeiten (Randzeiten) wie z. B. Früh-, Mittags-, Spätdienst benötigen, bitten wir Sie, die notwendigen Zeiten im Bemerkungsfeld des Antrags anzugeben.

Nach Absenden des Antrags auf einen Betreuungsplatz erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail -Adresse. Bitte prüfen Sie die Angaben in der Eingangsbestätigung und beachten Sie die Hinweise zu den benötigten Unterlagen.

Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Fragen in den FAQ gefunden haben oder eine Änderung Ihrer Antragsangaben beabsichtigen, senden Sie bitte Ihr Anliegen per E-Mail an kita@stadt-gifhorn.de.

Kita-Platzvergabe

Über die letztendliche Platzvergabe entscheidet die jeweilige Einrichtung anhand der geltenden Aufnahmerichtlinien zu § 2 der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten der Stadt Gifhorn.

Hier gehts zum Antrag auf einen Betreuungsplatz in einer Gifhorner Kindertagesstätte

FAQ: Wissenswertes rund um die Kita-Anmeldung

Allgemeine Fragen
Ich brauche einen Kita-Platz. Wie stelle ich einen Antrag?

Den Antrag zur Anmeldung eines Kita-Platzes finden Sie hier.

Von wann bis wann geht ein Kita-Jahr?

Ein Kita-Jahr geht immer vom 01.08. bis zum 31.07. des kommenden Jahres.

Was ist der Unterschied von Krippe und Kindergarten? 

In der Krippe werden Kinder vom 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr betreut. Im Kindergarten werden Kinder vom 3. Lebensjahr bis zur Einschulung betreut.

Kann ich mein Kind tageweise auch früher aus der Ganztagsbetreuung der Krippe abholen?

Ja, Sie können Ihr Kind früher abholen. Bitte haben SIe Verständnis, dass in diesem Fall dennoch der volle Betrag für 8 Stunden Betreuung bezahlt werden muss

Kann ich mein Kind tageweise im Hort abmelden?

Eine Abmeldung für einzelne Tage kann grundsätzlich erfolgen und ist über die Kita-Leitung zu beantragen. Es ist jedoch der volle Monatsbeitrag zu zahlen.

Was bedeuten die Abkürzungen in den Betreuungszeiten?
  • HT – halbtags
  • GT – ganztags
  • DV – dreivierteltags
  • VM –vormittags
  • NM – nachmittags
  • U3 – unter drei Jahren
  • Ü3 – über drei Jahren
Wie lang sind die Betreuungszeiten in Halbtags-, Dreivierteltags- und Ganztagsgruppen?
  • Vormittags- oder Nachmittagsgruppen: 08:00 – 12:00 ODER 12:30 – 16:30 Uhr
  • Dreivierteltagsgruppen: 08:00 – 14:00 Uhr
  • Ganztagsgruppen: 08:00 – 16:00 Uhr
Ich benötige eine Betreuungszeiten vor 8 oder nach 16 Uhr. Was kann ich tun?

Sie können einen Sonderdienst beantragen. Einen Anspruch auf eine zusätzliche Betreuungszeit gibt es allerdings nicht. Den Bedarf können Sie entweder im Bemerkungsfeld beim Online-Antrag angegeben oder – sofern Ihr Kind schon eine Kita besucht – bei der Leitung beantragen.

Ich benötige eine andere Betreuungszeit für mein Kind. Was kann ich tun?

Bitte suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrer Kita-Leitung, inwiefern eine Änderung der Betreuungszeit möglich ist. Bei einem höheren Betreuungsbedarf reichen Sie das Formular zur Erwerbstätigkeit ein. 

Ich arbeite in Gifhorn - wohne aber nicht in der Stadt Gifhorn. Kann ich einen Antrag stellen?

Gemäß der Satzung über die Aufnahme von Kindern sind Kitaplätze mit Kindern, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Gifhorn haben, zu belegen. Über Ausnahmen bei der Aufnahme gemeindefremder Kinder entscheidet die Stadt Gifhorn nach Abstimmung mit dem Träger der betroffenen Kindertagesstätte.

Ich möchte die Angaben in meinem Antrag nachträglich ändern. Was muss ich machen?

Bitte melden Sie sich per E-Mail bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin:

Ansprechpartnerin nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes, für den der Antrag gestellt wurde

Ich bin alleinerziehend und/oder habe das alleinige Sorgerecht für mein Kind. Muss ich beim Antrag etwas beachten?

Sofern Sie alleinerziehend sind und/oder das alleinige Sorgerecht besitzen, reichen Sie bitte hierfür innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung einen Nachweis ein. 

 

Zum Antragsverfahren
Wann kann ich einen Antrag stellen?

Die Anträge auf einen Betreuungsplatz sind immer bis zum 31.01. eines jeden Jahres für das kommende Kita-Jahr einzureichen. Vorzeitige Anträge werden nicht vorrangig berücksichtigt.

Muss ich einen neuen Antrag stellen, wenn mein Kind von der Krippe in den Kindergarten wechselt?

Ja, für den Wechsel von der Krippe in den Kindergarten ist ein neuer Antrag zu stellen.

Muss ich einen neuen Antrag stellen, wenn mein Kind vom Kindergarten in den Hort wechseln möchte?

Ja, für den Wechsel vom Kindergarten in den Hort ist ein neuer Antrag zu stellen.

Wie geht es nach meinem Antrag weiter?

Nach der Auswertung des Antragszeitraums für das bevorstehende Kita-Jahr wird in der Regel am 15.04. eines jeden Jahres ein Platzangebot der Stadt Gifhorn an die sorgeberechtigten Personen unterbreitet. Innerhalb von zwei Wochen ist das Platzangebot von den sorgeberechtigten Personen anzunehmen. Ist kein Angebot möglich, erhalten die Sorgeberechtigten regelmäßig Informationen.

Wer vergibt die Plätze?

Über die letztendliche Platzvergabe entscheidet die jeweilige Einrichtungsleitung anhand der geltenden Aufnahmerichtlinien. Diese finden Sie in der Satzung über die Aufnahme und Betreuung in Kindertagesstätten.

Mein Kind wird vom Schulbesuch zurückgestellt. Kann es dieselbe Kindertagesstätte weiter besuchen? Muss ich einen neuen Antrag stellen?

Ihr Kind kann weiterhin die Kita besuchen. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.

Mein Kind ist ein Flexi-Kind (hat also zwischen dem 02.07 und dem 01.10. Geburtstag). Es soll aber noch ein Jahr länger in die Kita gehen. Was muss ich beachten?

Für den Verbleib in der Kita über ein online-Antrag notwendig. Außerdem muss die flexibele Einschulung auch in der entsprechenden Grundschule schriftlich beantragt werden.

Mein Kind wird bereits in einer Kita betreut. Ich möchte allerdings die Kita wechseln, was muss ich tun?

Für den Wechsel einer Kita muss ein neuer Online-Antrag eingereicht werden.

Nachweis der Erwerbstätigkeit

Wo finde ich das Formular?

Das Formular finden Sie im Serviceportal der Stadt Gifhorn.

Mein Arbeitgeber hat ein eigenes Formular. Muss ich trotzdem Ihr Formular ausfüllen?

Ja, das Formular der Stadt Gifhorn mit den Unterschriften aller Personensorgeberechtigten muss zwingend mit abgegeben werden. Die Bescheinigung Ihres Arbeitgebers hängen Sie bitte als Anlage an.

Ich kann den Nachweis nicht innerhalb von 14 Tagen erbringen. Wird mein Antrag trotzdem bearbeitet?

Ja, allerdings benötigten wir schriftlich eine kurze Mitteilung mit der Bitte um Aufschub. Der Nachweis sollte trotzdem zeitnah erbracht werden, da sonst die Betreuungszeit gekürzt werden kann.

Es besteht zum Vater kein Kontakt/er ist verzogen. Muss er trotzdem das Formular ausfüllen und unterschreiben?

Solange der Vater personensorgeberechtigt ist, muss er das Formular auch ausfüllen und unterschreiben.

Ich möchte arbeiten, habe aber noch keine Stelle. Was muss ich angeben?

Sie können im Bemerkungsfeld des Antrages eintragen, dass Sie derzeit arbeitssuchend sind ind Ihre geplante Arebitszeit angeben.

Was gilt als Berufstätigkeit?

 Jede Arbeitsstelle, Selbständigkeit, berufliche Bildungsmaßnahme, Schul- und Hochschulbildung einschließlich einer Promotion oder die Teilnahme an Fördermaßnahme zur Eingliederung in Arbeit wird bei Nachweis als Berufstätigkeit anerkannt.

Elternzeit
Ich bin gerade in Elternzeit. Wie wirkt sich das auf den Kita-Antrag aus?

Sollte die Elternzeit im laufenden Kita-Jahr beendet werden, so wird die Betreuungszeit nicht gekürzt. Endet die Elternzeit in einem der kommenden Kita-Jahre so wird die Betreuungszeit auf vier Stunden gekürzt. Sofern Sie ein Platzangebot erhalten und die Wunscheinrichtung keine Betreuungszeit von 4 Stunden anbieten, wird die Kita-Leitung die künftige Betreuungszeit mit Ihnen abstimmen.

Nachweis der Masernimpfung
Wo reiche in den Nachweis ein, dass mein Kind gegen Masern geimpft ist bzw. die Beratung zur Impfung erfolgt ist?

Den Nachweis reichen Sie bis zum Kita-Start bei der Leitung der Kita ein, für die Sie eine Platzzusage erhalten haben.

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