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WIE FUNKTIONIERT BAULEITPLANUNG?
Bauleitplanung umfasst den Flächennutzungsplan und die für einzelne Teile des Stadtgebietes gültigen Bebauungspläne. Bauleitplanung läuft in verschiedenen Verfahrensschritten ab, die hier beschrieben werden.
Der Flächennutzungsplan wird auch vorbereitender Bauleitplan genannt. Er gilt für das gesamte Stadtgebiet und enthält grobe Darstellungen und Ziele zu den Nutzungsarten und zur Infrastruktur. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die Erarbeitung von Bebauungsplänen.
Die jeweiligen Bebauungspläne werden auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet. Sie regeln Einzelheiten zur baulichen und sonstigen Nutzung einzelner Gebiete und bilden die Grundlage für die baurechtliche Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen. Geregelt werden u.a. die zulässigen Nutzungsarten (z.B. Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiete), die Anordnung und Größe von Gebäuden (z.B. zulässige Geschosszahl) oder die Abmessungen öffentlicher Verkehrs- oder Grünflächen. Für Teile des Stadtgebietes gibt es keine rechtsverbindlichen Bebauungspläne. In diesen Fällen müssen sich neue Bauvorhaben in die Eigenart der umgebenden Bebauung einfügen.
Das Verfahren der Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch geregelt und umfasst verschiedene Verfahrensschritte. Dazu gehört auch die Beteiligung der Öffentlichkeit – im Regelfall in zwei unterschiedlichen Verfahrensschritten.
1. AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen oder zu ändern, wird in der Regel durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn gefasst. Zuvor berät regelmäßig auch der Fachausschuss für Stadtplanung, Bauordnung und Umwelt in öffentlichen Sitzungen darüber. Mit dem Aufstellungsbeschluss werden in der Regel die Abgrenzung des Plangebietes und die wesentlichen Ziele der Bauleitplanung bestimmt.
2. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT
Auf der Grundlage eines groben Konzeptes werden die Bürgerinnen und Bürger über die Planungsabsichten informiert. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt entweder im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung oder im Dialog mit den zuständigen Ansprechpartnern im Rathaus. Hierbei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. So können Anregungen oder Hinweise schon frühzeitig in die Planung einfließen.
3. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Die konkretisierten Planentwürfe und die Ergebnisse eventuell notwendiger Gutachten werden zunächst den politischen Gremien vorgestellt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können diese Beratungen als Zuhörer verfolgen. Mit dem Auslegungsbeschluss wird der zweite Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Die Planentwürfe werden – nach Bekanntmachung in der Tagespresse und im Internet – für einen Monat öffentlich ausgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger haben nun erneut die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
4. ABSCHLIESSENDE BESCHLUSSFASSUNG UND BEKANNTMACHUNG
Nach der öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen aller Beteiligten ausgewertet. Die Unterlagen werden anschließend den politischen Gremien zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt. Auch an diesen öffentlichen Sitzungen können Zuhörer teilnehmen.
Das formelle Verfahren ist mit der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Gifhorn weitgehend abgeschlossen. Änderungen des Flächennutzungsplanes müssen zusätzlich durch den Landkreis Gifhorn genehmigt werden.
Als letzter Schritt erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Gifhorn.
Zur Stadt Gifhorn gehören auch die Ortschaften Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel. Bei der Bauleitplanung in den Ortschaften erfolgt die politische Beratung auch in den öffentlichen Sitzungen der jeweiligen Ortsräte.