Die Stadt Gifhorn bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß
§ 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Die Stadt Gifhorn hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, können online per E-Mail versendet werden. Bitte senden Sie Ihre E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse: info@stadt-gifhorn.de
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Fachbereiche oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie formfreie E-Mails senden.
Bitte beachten Sie, dass Sie über einfache E-Mail-Adressen keine Anträge rechtsverbindlich stellen oder fristwahrend einreichen können. Zu ausgewählten Dienstleistungen stehen Ihnen hierfür Onlineanträge im Serviceportal der Stadt Gifhorn zur Verfügung.
Ausgenommen von dieser Verfahrensweise ist die Abgabe elektronischer Angebote auf Ausschreibungen der Stadt Gifhorn. Hierzu wird auf die Hinweise in den einzelnen Ausschreibungen verwiesen.
Es ist zu berücksichtigen, dass E-Mails auf dem Übertragungsweg durch das Internet von unautorisierten Personen mitgelesen und grundsätzlich auch verändert werden können.
Über das Serviceportal der Stadt Gifhorn können digitale Dienstleistungen rund um die Uhr, standortunabhängig und auf verschiedenen digitalen Endgeräten in Anspruch genommen werden. Etwaig anfallende Gebühren können ebenfalls direkt online bezahlt werden. Das Serviceportal ermöglicht durch die Registrierung am Portal eine verschlüsselte Datenübermittlung und Kommunikation zwischen der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller und der Verwaltung.
Über das Serviceportal der Stadt Gifhorn werden zurzeit noch nicht alle Dienstleistungen angeboten. Schrittweise werden aber weitere Online-Dienstleistungen bereitgestellt.
Sie erreichen das Portal über die Internetseite der Stadt Gifhorn und über folgenden Link: www.service.stadt-gifhorn.de
Ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) kann schriftlich oder direkt bei der Stadt Gifhorn zur Niederschrift mündlich vorgetragen werden. Daneben besteht zusätzlich die Möglichkeit, den Widerspruch in elektronischer Form einzulegen.
Dazu übersenden Sie Ihren Widerspruch als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Diese Signatur ist die elektronische Entsprechung zu Ihrer Unterschrift und wird durch eine Signaturkarte, ein Signaturkartenlesegerät und die passende Signatursoftware ermöglicht. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Stadt Gifhorn ermöglicht, ist nicht zulässig. Ein elektronisches Dokument, das Ihren Widerspruch enthält und diesen technischen Vorgaben entspricht, können Sie an die zentrale E-Mail-Adresse der Stadt: info@stadt-gifhorn.de senden.
Gemäß der Elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERVV) sind die Kommunen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2022 als sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Strafverfolgungsbehörden ein besonderes Behördenpostfach (beBPo) einzurichten.
Das beBPo bietet eine einfache und sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz sowie Rechtsanwälten, Notaren und anderen Behörden. Es ermöglicht die Übertragung großer Datenmengen und hat Quittungsmechanismen und Prüfprotokolle bereits integriert. Eine separate elektronische Signatur ist nicht erforderlich, da das beBPo eine offizielle Legitimierung erfordert, in deren Rahmen sich die Behörde authentifizieren und legitimieren muss (Vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis).
Für die Korrespondenz mit der Stadt wurde ein beBPo eingerichtet. Die Postfachadresse finden Sie im beBPo Adressverzeichnis.
Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation zwischen den besonderen elektronischen Behördenpostfächern und regulären E-Mail-Adressen sowie De-Mail-Adressen nicht möglich ist.
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadtverwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen annehmen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
Die Stadt Gifhorn behält sich aus Sicherheitgründen für alle anderen Dateiformate vor,
E‐Mails mit solchen Anlagen ohne weitere Information zu löschen. Bitte setzen Sie sich gegebenenfalls vorab mit Ihren Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartnern bei der Stadt Gifhorn in Verbindung.
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Verwenden Sie abweichende Dateiformate und/oder Makros, so kann die E-Mail nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.
E-Mails dürfen eine Größe von 20 MB nicht überschreiten, da sie sonst nicht empfangen werden können. Bei E-Mails mit Dateien bzw. Datenmengen über 20 MB ist mit der jeweiligen Ansprechpartnerin bzw. dem jeweiligen Ansprechpartner ein gesondertes Verfahren abzusprechen (z. B. die Nutzung von Cloud-Services).
Wenn Sie der Stadt Gifhorn eine E-Mail mit nicht zugelassenen Dateiformaten übersenden, werden diese Anhänge ungelesen gelöscht. Ebenso wird eine E-Mail mit einem Virus ungelesen gelöscht. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden gefiltert. In allen genannten Fällen erhalten Sie keine weiteren Informationen bzw. Rückmeldungen.